Die wichtigsten Inhalte der Gesundheitsreform

 

Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Inhalte der Gesundheitsreform.

Vorab: Gut wer eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung besitzt.

Die Möglichkeiten, erhebliche u. immer größer werdende Lücken der gesetzlichen Krankenversorgung aufzufangen ist, zu erheblich geringeren Kosten als vermutet werden kann, möglich:

Diese Zusatztarife bieten sehr gute Leistungen und halten

sich kostenmäßig absolut im Rahmen.

 

Als Versicherungsmakler haben wir Zugriff auf die verschiedenen Anbieter.

Ihre individuellen Vorgaben können somit optimal filtriert werden.

 

Informieren Sie sich auf unserer Seite: Krankenzusatzversicherungen

 

Zuzahlungen

ab 2004

Die Zuzahlung bei Arzt und Zahnarzt (Praxisgebühr) beträgt jeweils 10 Euro

pro Quartal.

Bei Behandlung auf Überweisung entfällt die Zuzahlung, wenn der Besuch in

dasselbe Quartal fällt - außerdem bei Kindern unter 18 Jahren, sowie bei

Untersuchungen zur Vorsorge (z.B. Zahnkontrolle), zur Früherkennung (z.B.

Krebsvorsorge) und bei Schutzimpfungen.

Sozialhilfeempfänger zahlen eine reduzierte Praxisgebühr von einem Euro.

 

Arznei- und Verbandmittel: 10 % Eigenbeteiligung (mind. 5 Euro und max. 10 Euro)

Heilmittel: 10 % Eigenbeteiligung und 10 Euro für jede Verordnung

Hilfsmittel: 10 % Eigenbeteiligung (mind. 5 Euro und max. 10 Euro)

Fahrten zur stationären Behandlung: 10% Eigenbeteiligung (mind. 5 Euro und max. 10 €)

 

Die tägliche Zuzahlung bei Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten

beträgt 10 Euro (für maximal 28 Tage pro Jahr).

 

Grundsätzlich gilt für die Zuzahlungen eine Jahresobergrenze von 2 % des Bruttoeinkommens.

Chronisch Kranke zahlen max. 1%. Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre von den Zuzahlungen

befreit.

Streichungen ab

2004

Sterbegeld, Entbindungsgeld und Leistungen bei Sterilisation (die nicht

aus medizinischen Gründen geboten sind) sind aus dem Leistungskatalog der

gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.

 

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden nur noch eingeschränkt

erstattet (Reduzierung auf 3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen zwischen 25 und

40 für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern) und mit einer

Eigenbeteiligung von 50% belegt.

 

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sowie Medikamente zur

Verbesserung der privaten Lebensführung (z.B. Präparate zur

Raucherentwöhnung, Viagra) müssen voll von den Versicherten bezahlt

werden.

Ausnahmen gelten bei Kindern unter 12 Jahren, Jugendlichen mit

Entwicklungsstörungen und Schwerkranken.

 

Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird auf Kinder und

Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie auf schwer

sehbeeinträchtigte Personen beschränkt.

 

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in Ausnahmefällen

erstattet; Verlegungsfahrten nur noch in bei medizinischer Notwendigkeit.

Zahnersatz ab

2005

Der Zahnersatz wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen

Krankenversicherung „ausgegliedert“. Er bleibt aber eine Pflichtversicherung,

bei der freie Wahl zwischen den Angeboten der gesetzlichen

Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung besteht. Hat sich

der Versicherte einmal für das Angebot der privaten Krankenversicherung

entschieden, bleibt er lebenslang beim Zahnersatz in der privaten

Krankenversicherung.

Krankengeld ab

2006

Das Krankengeld wird ab 2006 allein durch die Versicherten finanziert. Dafür

wird ein Sonderbeitrag von 0,5% erhoben. Die Beteiligung der Arbeitgeber

entfällt vollständig.

Versicherten-

Bonus

 

Künftig müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern

Hausarztsysteme anbieten. Dabei verpflichtet sich der Versicherte für ein Jahr

ausschließlich einen bestimmten Hausarzt bei der Erstbehandlung aufzusuchen.

Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und kann mit einem Bonus verbunden

werden.

Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen Bonussysteme entwickeln

(Bonus bei Teilnahme an Vorsorgeprogrammen, Chronikerprogrammen ). Die

Konditionen legen die Krankenkassen fest.

Gesundheitskarte

 

 

Ab 2006 wird die bisherige Chipkarte durch eine elektronische Karte ersetzt, auf

der alle Angaben des Versicherten zur Ausstellung eines Rezeptes enthalten

sind. Weitere Gesundheitsdaten des Versicherten (wie z.B. die Blutgruppe oder

Allergien) können auf Wunsch zusätzlich gespeichert werden.

Patientenquittung

 

 

Auf Wunsch des Versicherten erhält er nach jeder Behandlung bzw. nach jedem

Quartal vom Arzt oder von der Klinik eine Auflistung aller Leistungen und

Kosten.

Apotheken und

Medikamente

 

 

 

Der Apotheker verdient bei allen verschreibungspflichtigen Medikamenten das

gleiche Abgabehonorar von 8,10 Euro. Gleichzeitig ist er verpflichtet auf

Nachfrage des Versicherten, diesem ein preisgünstigere Alternative anzubieten, soweit es vom Arzt nicht anders verordnet wurde.

Medikamente können künftig auch über das Internet und das Telefon bezogen

werden.

Bei rezeptfreien Medikamenten kann der Apotheker künftig den Preis selbst

festlegen. Ein Preisvergleich wird sich deshalb lohnen.

Finanzen der

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen in den Mitgliederzeitschriften

ihre Ausgaben offen legen.

Rentner

 

Rentner müssen auf Nebeneinkünfte und Betriebsrenten den vollen

Versicherungsbeitrag bezahlen.

 

Ein individuelles persönliches Angebot berechnen wir Ihnen gerne.

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