Die
wichtigsten Inhalte der Gesundheitsreform
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Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Inhalte der
Gesundheitsreform. Vorab: Gut wer eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen
Krankenversicherung besitzt. Die Möglichkeiten, erhebliche u. immer größer werdende Lücken
der gesetzlichen Krankenversorgung aufzufangen ist, zu erheblich geringeren Kosten als vermutet werden kann, möglich: Diese Zusatztarife bieten sehr gute Leistungen und halten sich kostenmäßig absolut im Rahmen. Als Versicherungsmakler haben wir Zugriff auf die
verschiedenen Anbieter. Ihre
individuellen Vorgaben können somit optimal filtriert werden. Informieren Sie sich auf unserer Seite: Krankenzusatzversicherungen |
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Zuzahlungen ab 2004 |
Die
Zuzahlung bei Arzt und Zahnarzt (Praxisgebühr) beträgt jeweils 10 Euro pro
Quartal. Bei
Behandlung auf Überweisung entfällt die Zuzahlung, wenn der Besuch in dasselbe
Quartal fällt - außerdem bei Kindern unter 18 Jahren, sowie bei Untersuchungen
zur Vorsorge (z.B. Zahnkontrolle), zur Früherkennung (z.B. Krebsvorsorge)
und bei Schutzimpfungen. Sozialhilfeempfänger
zahlen eine reduzierte Praxisgebühr von einem Euro. Arznei-
und Verbandmittel: 10 % Eigenbeteiligung (mind. 5 Euro und
max. 10 Euro) Heilmittel:
10 % Eigenbeteiligung und 10 Euro für jede Verordnung Hilfsmittel:
10 % Eigenbeteiligung (mind. 5 Euro und max. 10 Euro) Fahrten
zur stationären Behandlung: 10% Eigenbeteiligung
(mind. 5 Euro und max. 10 €) Die
tägliche Zuzahlung bei Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten beträgt
10 Euro (für maximal 28 Tage pro Jahr). |
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Grundsätzlich gilt für die Zuzahlungen
eine Jahresobergrenze von 2 % des Bruttoeinkommens. Chronisch Kranke zahlen max. 1%. Kinder und
Jugendliche sind bis 18 Jahre von den Zuzahlungen befreit. |
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Streichungen
ab 2004 |
Sterbegeld,
Entbindungsgeld und Leistungen bei Sterilisation (die
nicht aus
medizinischen Gründen geboten sind) sind aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
gestrichen. |
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Maßnahmen
zur künstlichen Befruchtung werden nur noch eingeschränkt erstattet
(Reduzierung auf 3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen zwischen 25 und 40
für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern) und mit einer Eigenbeteiligung
von 50% belegt. Nicht
verschreibungspflichtige Medikamente, sowie Medikamente zur Verbesserung
der privaten Lebensführung (z.B. Präparate zur Raucherentwöhnung,
Viagra) müssen voll von den Versicherten bezahlt werden. Ausnahmen
gelten bei Kindern unter 12 Jahren, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen
und Schwerkranken. |
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Der
Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird auf Kinder und Jugendliche
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie auf schwer sehbeeinträchtigte
Personen beschränkt. |
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Fahrtkosten
zur ambulanten Behandlung werden nur noch in Ausnahmefällen erstattet;
Verlegungsfahrten nur noch in bei medizinischer Notwendigkeit. |
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Zahnersatz
ab 2005 |
Der
Zahnersatz wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
„ausgegliedert“. Er bleibt aber eine Pflichtversicherung, bei
der freie Wahl zwischen den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherung
und der privaten Krankenversicherung besteht. Hat sich der
Versicherte einmal für das Angebot der privaten Krankenversicherung entschieden,
bleibt er lebenslang beim Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung. |
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Krankengeld
ab 2006 |
Das
Krankengeld wird ab 2006 allein durch die Versicherten finanziert. Dafür wird
ein Sonderbeitrag von 0,5% erhoben. Die Beteiligung der Arbeitgeber entfällt
vollständig. |
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Versicherten- Bonus |
Künftig
müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Hausarztsysteme
anbieten. Dabei verpflichtet sich der Versicherte für ein Jahr ausschließlich
einen bestimmten Hausarzt bei der Erstbehandlung aufzusuchen. Die
Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und kann mit einem Bonus verbunden werden. Zusätzlich
können die gesetzlichen Krankenkassen Bonussysteme entwickeln (Bonus
bei Teilnahme an Vorsorgeprogrammen, Chronikerprogrammen ). Die Konditionen
legen die Krankenkassen fest. |
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Gesundheitskarte |
Ab
2006 wird die bisherige Chipkarte durch eine elektronische Karte ersetzt, auf der
alle Angaben des Versicherten zur Ausstellung eines Rezeptes enthalten sind.
Weitere Gesundheitsdaten des Versicherten (wie z.B. die Blutgruppe oder Allergien)
können auf Wunsch zusätzlich gespeichert werden. |
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Patientenquittung |
Auf
Wunsch des Versicherten erhält er nach jeder Behandlung bzw. nach jedem Quartal
vom Arzt oder von der Klinik eine Auflistung aller Leistungen und Kosten. |
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Apotheken
und Medikamente |
Der
Apotheker verdient bei allen verschreibungspflichtigen Medikamenten das gleiche
Abgabehonorar von 8,10 Euro. Gleichzeitig ist er verpflichtet auf Nachfrage
des Versicherten, diesem ein preisgünstigere Alternative anzubieten, soweit
es vom Arzt nicht anders verordnet wurde. Medikamente
können künftig auch über das Internet und das Telefon bezogen werden. Bei
rezeptfreien Medikamenten kann der Apotheker künftig den Preis selbst festlegen.
Ein Preisvergleich wird sich deshalb lohnen. |
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Finanzen
der Krankenkassen |
Die
gesetzlichen Krankenversicherungen sollen in den Mitgliederzeitschriften ihre
Ausgaben offen legen. |
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Rentner |
Rentner
müssen auf Nebeneinkünfte und Betriebsrenten den vollen Versicherungsbeitrag
bezahlen. |
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Ein individuelles persönliches Angebot
berechnen wir Ihnen gerne. |
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