Herzlich Willkommen bei unserem Versicherungslexikon.
![]()
Hier finden Sie hoffentlich die Antwort auf Ihre Fragen.
Wenn nicht, einfach eine E-Mail senden.
A b D e f G h I K l m n O p r
S t U V w z
Abdingung
Will der Arzt
einem Privatpatienten ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als die
Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch
Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der
Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muß vor der Behandlung
schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen enthalten. Der
Arzt hat dem Patienten einen Abdruck dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur
Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze
einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine
angemessene Höhe der Vergütung.
Abkürzungsversicherung
Sie ist eine
Lebensversicherung, die auf ein hohes Alter abgeschlossen wird z.B. auf das 85.
Lebensjahr. Die Beiträge sind wegen der langen Laufzeit besonders niedrig. Die
Überschüsse dieser Lebensversicherung werden zur Abkürzung der Laufzeit
verwendet. Dadurch wird die Versicherungssumme früher fällig als bei
Vertragsabschluß vereinbart.
Abschluß
Zum Abschluß einer
Lebensversicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem
Versicherungsvertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt
wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des
Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte
Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei
Vertragsbeginn. Bei Abschluß einer Lebensversicherung sind ferner
wahrheitsgemäße Angaben über die Gesundheitsverhältnisse der versicherten
Person zu machen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Auskünften liegt eine
"Verletzung der Anzeigepflicht" vor. Das berechtigt das
Versicherungsunternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre - bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag
zurückzutreten.
Abschlußkosten
Auch Erwerbskosten
genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie
entstehen einmalig durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages
(Abschlußprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der
Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).
Abschlußkostenquote
Abschlußkosten der
Lebensversicherung in Promille des eingelösten Neugeschäfts.
ACID-Transaktion
Eine Transaktion ist eine identifizierbare
fachliche Arbeitseinheit. Sie ist eine Zusammenfassung von Operationen auf dem
physischen und abstrakten Anwendungszustand.
Eine
Transaktion kann durch die Eigenschaften Atomarität, Konsistenz, Isolation
und Dauerhaftigkeit (Atomicity, Consistency, Isolation,
Durability) beschrieben werden. Hat eine Transaktion alle diese
Eigenschaften, so nennt man sie eine ACID-Transaktion. ACID-Transaktionen
dienen als Grundbausteine für die Abwicklung von (komplexen)
Geschäftsprozessen.
Aktuar
Nach dem neuen
Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer
(Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der auf
die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat.
Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung
werden vorausgesetzt.
Allgemeine
Versicherungsbedingungen (AVB)
Regeln für die
vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers,
gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt
und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan
des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.
Allgemeines
Geschäft
Nicht-versicherungstechnische
Erträge und Aufwendungen, vor allem Abschreibungen auf Betriebseinrichtungen,
Aufwendungen für Altersversorgung, Steuern sowie Erträge und Aufwendungen aus
Kapitalanlagen (ohne technischen Zins).
Alterungsrückstellung
Durch das neue
Versicherungsrecht wird den PKV-Unternehmen vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer
gesamten freien Überzinsen aus der Alterungsrückstellung zur Beitragsentlastung
im Alter zu verwenden, jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent der vorhandenen
Alterungsrückstellungen. Die eine Hälfte dieser Mittel, auch soweit sie aus den
Zinsen jüngerer Versicherter stammt, wird ausschließlich zur Beitragsermäßigung
oder -begrenzung eventueller Beitragserhöhungen bei den schon heute
"alten" Versicherten verwandt. Die zweite Hälfte dient allen Versicherten
zum Aufbau einer Anwartschaft und Beitragsentlastung im Alter.
Änderungsrisiko
Durch das
Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten
weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere
Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die
Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers
unterminieren.
Anlaß
Ein Ereignis, das
einen Geschäftsprozeß auslöst.
Anspruch
Entschädigungs-, Haftungs-,
Kosten-, Leistungsanspruch
Berechtigte
oder unberechtigte Aufforderung an das VU, aufgrund einer Deckungszusage, einer
anderen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung eine
Leistung zu erbringen.
Anspruchsteller
Partner,
der für sich oder einen Dritten einen Anspruch stellt.
Anpassungsversicherung
Sie wird auch Zuwachs- oder dynamische
Lebensversicherung genannt. Beiträge und Versicherungssumme werden in
regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab für die Erhöhung der Beiträge ist
meistens die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen
Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter. Einige
Lebensversicherungsunternehmen empfehlen für die Dynamisierung auch feste
Prozentsätze. Heute werden in der Regel beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen
angeboten. Obwohl sich durch die Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz
ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung nötig, sofern nicht zwei
Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.
Antragsteller
Der Antragsteller
der Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des
Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die
Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes
Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann
gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die
Versicherungsleistung.
Anzeigepflicht
Der
Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer
Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen
derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.
Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann
spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist
eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von
drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des
Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren -
von diesem zurücktreten.
Äquivalenzprinzip
Grundsatz der
Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und
Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemißt. Hingegen spielt
die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der Sozialversicherung
eine weniger bedeutende Rolle. Dort dominiert das "Prinzip der
Solidarität".
Arbeitsebene
Die Arbeitsebene
enthält die fachliche Funktionalität der Anwendungen. D. h., hier befinden sich
alle Anwendungsbausteine, die von der DV-Vorgangssteuerung aufgerufen werden
können.
Ärztliche
Untersuchung
Sie sind bei
Vertragsabschluß einer Lebensversicherung in der Regel erst ab
Versicherungssummen von 250.000 DM oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Assekuranz
Traditioneller
Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
Assistance
Neue, aus
Frankreich stammende Dienstleistung, bei der nicht der herkömmliche
Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund steht. Vielmehr
besteht die Aufgabe der Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen Notlage
unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die
Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Geboten werden technische und
medizinische Hilfsdienste, sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber
Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung
bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und
Totalschaden, Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen können
Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung),
einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung sein.
Audatex
Deutsche Firma,
die unter gleichem Namen eine Software für die KFZ-Reparaturkalkulation bzw.
Fahrzeugbewertung für Versicherungsunternehmen und Sachverständige anbietet.
Aufschubzeit
Zeit zwischen dem
Abschluß einer privaten Rentenversicherung und Zahlung der ersten Rente (siehe
auch Leibrente).
Aufwendungen
Den größten
Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die "Aufwendungen für
Versicherungsfälle". Dabei handelt es sich um gezahlte und für
Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr
eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich
der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren.
- Die "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" umfassen die Kosten
für den Abschluß von Versicherungsverträgen, für Inkasso und Bestandsverwaltung
sowie für die Durchführung der Rückversicherung und der Beitragsrückerstattung.
- In den "Aufwendungen für Kapitalanlagen" stecken die
Verwaltungskosten für Kapitalanlagen sowie Abschreibungen und Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen.
Ausbildungsversicherung
Sie sichert die
Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel
ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei
weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird zum vereinbarten Termin,
zum Beispiel zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Stirbt das Kind vor
Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden.
Aussteuerversicherung
Außenversicherung
Die Hausratversicherung haftet für den Hausrat des Versicherungsnehmers am Versicherungsort. Im Rahmen der
Außenversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich
vorübergehend (z.B. im Hotel) außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als
vorübergehend gelten Zeiträume bis zu 3 Monate. Diese zeitliche Grenze gilt
nicht für den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Familienangehörigen, der sich zur Ausbildung (Studium, Lehre),
Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhält. Wird
ein eigener Haushalt gegründet, kommt diese Regelung nicht zum Tragen.
AVAD
Die
"Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und
Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, daß nur
vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler)
tätig sind. Die AVAD vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung der Assekuranz nur
Auskünfte an Unternehmen, die etwa dem GDV oder seinen Fachverbänden angehören.
Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluß mit einem Bewerber für
die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf gesondertem Formular
Auskunft bei der AVAD einzuholen. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen
gilt dies auch für Untervertreter. Satzungsgemäß hat sich die AVAD ausdrücklich
zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
verpflichtet.
AWB-Funktion
Eine AWB-Funktion ist ein fachlicher Dienst, den
ein Anwendungsbaustein für den Aufrufer zur Verfügung stellt.
Siehe Anwendungsbaustein.
A b D e f G h I K l m n O p r
S t U V w z
Baudarlehen
Sie werden
zusammen mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbart und durch
eine Hypothek gesichert. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen.
Zur Tilgung der Hypothek dient die Versicherungsleistung am Ende der
Vertragsdauer. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter
Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die
Hypothek sofort getilgt, und die Familie ist schuldenfrei, sofern die Höhe der
Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen.
Beispielrechnung
Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der
Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschußbeteiligung.
Vor Vertragsabschluß kann man von den Lebensversicherungsunternehmen sogenannte
Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der
Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschußbeteiligung des
Unternehmens tatsächlich erhöht haben.
Sie zeigen
ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung. Aus diesen
Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem, das
von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen
Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite).
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt den
Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der gesamten Bauzeit.
Versicherungssummen: 3.000.000 DM für Personenschäden sowie
1.000.000 DM für Sachschäden
Maßgebend für die
Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie die
Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden.
Auf diesen Versicherungsschutz sollte
unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle
Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften.
Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für Sie
- die Prüfung der Rechtsgrundlage
bezüglich den gestellten Ansprüchen
- ggf. die Abwehr (auch vor
Gericht) von ungerechtfertigten Ansprüchen
- die Regulierung von berechtigen
Schadenersatzansprüchen!
Bauleistungsversicherung
Hier werden Kosten für Schäden
übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau
eines Hauses eintreten können.
Es werden alle Bauleistungen,
Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen
Errichtung versichert.
Bei dieser Versicherung spricht
man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung"
die folgende Risiken beinhaltet:
- unvorhergesehene Sachschäden
durch die Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch
- höhere
Gewalt und Naturereignisse
-
ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit
denen wegen
der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse nicht gerechnet werden mußte
-
Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
-
Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern
- Verluste
durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundener Bestandteile
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie
durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (kann
ggf. auch
ausgeklammert werden, bzw. ist nicht notwendig wenn eine
Feuerrohbauversicherung in Form einer verbundenen Gebäudeversicherung besteht)!
Beitrag
Versicherungsbeitrag, häufig auch
"Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz. Während man
unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht,
umfaßt der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende
Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen
des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge
. Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die
auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach
Abzug der Rückversicherung).
Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den
Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne
"Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In
der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB
Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der
Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten
Beiträge zugrunde.
Beiträge
für eigene Rechnung (f. e. R.)
Dem
Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge
für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag.
Beitragsanpassungsklauseln
Die nachträgliche
Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten
Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die
Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den
gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale
Versicherungsschutz gesichert.
Beitragseinnahmen
Zu unterscheiden ist zwischen Brutto-
und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den
der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der
Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen
(direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen
(passiven) Versicherungsgeschäfts. In den Jahresabschlüssen der
Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus dem selbst
abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen
(indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen
Versicherungsgeschäfts.
Beitragskalkulation
Die Unternehmen
der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils
gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt
für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit
erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines
Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung
äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen
Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach
Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke,
Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell
gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und
umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom
Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach
der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich
zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine
Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen
Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch
gleich.
Beitragsrückvergütung
Wer als privat
Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in Anspruch genommen
hat, kann bei den meisten Unternehmen mit einer Beitragsrückgewährung rechnen
(Vollkostenversicherung und Krankheitskosten-Zusatzversicherung).
Beitragsüberträge
Der Teil der
bereits vom Versicherer "vereinnahmten" Beiträge, der auf die
Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache "der
am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag".
Beleihung
des Lebensversicherung
Die Beleihung eines
Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen
Berufsunfähigkeit
Die dauernde
Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer
Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder
über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung)
absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent
Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der
Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung
entfällt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit dem Abschluß
einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen
Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere
Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50prozentigen
Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Sie kann nur in
Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder
einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt
hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die
Hauptversicherung.. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer
Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Betriebliche
Altersversorgung
Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des
Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen
Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der
Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und
zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall
erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom
Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer Rückdeckungsversicherung lassen sich
Versorgungszusagen (Pensionszusage) des
Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das
Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder dessen
Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen- oder
Sammelversicherungen abzuschließen.
Betriebskosten
Auch mißverständlicherweise Verwaltungskosten
genannt; Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere Kosten für den
Abschluß, das Inkasso, die Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner
Kosten für die Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung.
Betriebskostensatz
Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb bezogen auf die gebuchten Brutto-Beiträge.
Bezugsrecht
Unter Bezugsrecht bei Lebensversicherung wird das
Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu
verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der
Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer
selbst.
Für den
vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben
werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann. Die
Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im
letzteren Fall kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich
Bezugsberechtigten geändert werden.
Bonussystem
Brutto/Netto
In der Assekuranz bedeutet "Brutto"
die Darstellung der versicherungstechnischen Positionen vor
Rückversicherungsabgabe (Bruttobeitrag, Bruttoschaden etc.). Entsprechend
bedeutet "Netto" die Darstellung der Positionen nach Berücksichtigung
der Rückversicherung, das heißt "für eigene Rechnung" (Selbstbehalt).
A b D e f G h I K l m n O p r
S t U V w z
Deckungskapital
Die nicht für die
Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich
angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man
den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das
üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital.
Deckungsrückstellung
Der nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden
Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen
in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. In der Lebensversicherung
das Kapital, das aus dem Teil des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt
wird, der nicht für Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Der dabei
zugrunde liegende Jahreszins wird als "rechnungsmäßiger Zins"
bezeichnet. Strenge Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung
sowie ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar und die Anlage des zum
Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine
wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche
dar.
Dienstleistungsfreiheit
Das Recht eines
jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu
betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994
realisiert.
Direktes
Geschäft
Selbst abgeschlossenes
Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in
Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern.
Direktgutschrift
Der von den
Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuß wird der
"Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der
die Überschußanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses
Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des
Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt
die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des
Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.
Direktversicherer
1) Erstversicherer im Gegensatz zum
Rückversicherer.
2) Versicherer ohne Außendienst ("Direktvertrieb").
3) Direktversicherung ist außerdem die Bezeichnung für
Lebensversicherungsverträge im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung (siehe dort).
Direktversicherung
Schließt der Arbeitgeber für seine
Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt
bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge
sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den
Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich
begünstigt ist (siehe auch Betriebliche
Altersversorgung).
Direktvertrieb
Vertrieb ganz ohne
oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluß erfolgt in
aller Regel auf dem Postweg.
Drei-Säulen-System
Die Kombination
von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung,
die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann Drei-Säulen-System der
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Eine umfassende
Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard
aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu
erzielen.
Dynamische
Lebensversicherung
Auch Zuwachs- oder
Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in
regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des
Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer
empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist
mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen.
A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z
Eigenbehalt
Auch Selbstbehalt;
1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent. 2)Teil des
Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern selbst
behält.
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes
oder einer Wohnung einbricht oder einsteigt und aus der verschlossenen Wohnung
Sachen entwendet.
Einlösungsbeitrag
So wird der erste Beitrag genannt, der zu
Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender
Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht
Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen
Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger
Versicherungsschutz und
Widerrufsrecht).
Einmalbeitragsversicherung
Das ist eine
Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt
werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine
Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle
Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer
Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die
Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln.
Eintrittsalter
Alter des
Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem
Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum
Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluß 28 Jahre alt wird, lautet daher
28 Jahre.
Endalter
Alter des
Versicherten beim regulären Vertragsende.
Erlebensfall
So wird der
Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären
Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre
Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu
erhalten, muß man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte
Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung
überwiesen werden soll.
Erstversicherung
Selbst
abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt; Versicherungsgeschäft
zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern
andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei
einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als
abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet.
Erwerbsunfähigkeit
Nach dem
Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig
nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der
privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen
Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit
versichert
(siehe auch
"Berufsunfähigkeit").
Existenz Datenmanager:
alle
Versionen zu einer bestimmten Instanz in einer Zeitperiode.
Extended
Coverage
"EC-Versicherung";
die Versicherung zusätzlicher Gefahren (innere Unruhen, böswillige
Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall,
Sprinkler-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Ergänzung zur Feuer- oder
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe.
Über eine Klausel können zusätzliche Gefahren versichert werden:
Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch.
A b
D e
f G h
I K
l m
n O p r S
t U V
w z
Fahrlässigkeit
Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts
Leichte (einfache) Fahrlässigkeit: Außerachtlassen
der verkehrsüblichen Sorgfalt.
a)
Bewußt fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der
Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf
vertraut, daß der Schaden nicht eintritt.
b)
Bei unbewußter Fahrlässigkeit hat der Handelnde den
möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei
gehöriger Sorgfalt voraussehen und
verhindern
können.
Grobe
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders
schwerem Maße verletzt worden ist.
Die Unterscheidung
zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit ist häufig sehr schwierig. Es
kommt stets auf den Grad der (objektiv) gebotenen Sorgfalt an.
Fahrzeughalter
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und
die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher
Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer brauchen nicht identisch zu sein,
z. B. bei Sicherungsübereignung. Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist zum
Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Flexible
Altersgrenze
Wer sich vor dem
65. Geburtstag zur Ruhe setzen will, dem räumen die meisten
Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible Altersgrenze ein: Der
Vertrag kann innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre ohne Nachteile
(Stornoabzug) beendet werden, sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr
vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht. Es wird das volle
Deckungskapital zuzüglich Schlußüberschußanteile ausgezahlt. Jedoch muß diese
vorzeitige Auszahlung aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer sein als
die reguläre Ablaufleistung.