Herzlich Willkommen bei unserem Versicherungslexikon.

 

Hier finden Sie hoffentlich die Antwort auf Ihre Fragen. Wenn nicht, einfach eine E-Mail senden.

 

A

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Abdingung                              

Will der Arzt einem Privatpatienten ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muß vor der Behandlung schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen enthalten. Der Arzt hat dem Patienten einen Abdruck dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine angemessene Höhe der Vergütung.

 

Abkürzungsversicherung         

Sie ist eine Lebensversicherung, die auf ein hohes Alter abgeschlossen wird z.B. auf das 85. Lebensjahr. Die Beiträge sind wegen der langen Laufzeit besonders niedrig. Die Überschüsse dieser Lebensversicherung werden zur Abkürzung der Laufzeit verwendet. Dadurch wird die Versicherungssumme früher fällig als bei Vertragsabschluß vereinbart.

 

Abschluß

Zum Abschluß einer Lebensversicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem Versicherungsvertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Bei Abschluß einer Lebensversicherung sind ferner wahrheitsgemäße Angaben über die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zu machen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Auskünften liegt eine "Verletzung der Anzeigepflicht" vor. Das berechtigt das Versicherungsunternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag zurückzutreten.

 

Abschlußkosten

Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages (Abschlußprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).

 

Abschlußkostenquote

Abschlußkosten der Lebensversicherung in Promille des eingelösten Neugeschäfts.

 

ACID-Transaktion

Eine Transaktion ist eine identifizierbare fachliche Arbeitseinheit. Sie ist eine Zusammenfassung von Operationen auf dem physischen und abstrakten Anwendungszustand.

Eine Transaktion kann durch die Eigenschaften Atomarität, Konsistenz, Isolation und Dauerhaftigkeit (Atomicity, Consistency, Isolation, Durability) beschrieben werden. Hat eine Transaktion alle diese Eigenschaften, so nennt man sie eine ACID-Transaktion. ACID-Transaktionen dienen als Grundbausteine für die Abwicklung von (komplexen) Geschäftsprozessen.

 

Aktuar

Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer (Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.

 

Allgemeines Geschäft

Nicht-versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen, vor allem Abschreibungen auf Betriebseinrichtungen, Aufwendungen für Altersversorgung, Steuern sowie Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen (ohne technischen Zins).

 

Alterungsrückstellung

Durch das neue Versicherungsrecht wird den PKV-Unternehmen vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer gesamten freien Überzinsen aus der Alterungsrückstellung zur Beitragsentlastung im Alter zu verwenden, jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Die eine Hälfte dieser Mittel, auch soweit sie aus den Zinsen jüngerer Versicherter stammt, wird ausschließlich zur Beitragsermäßigung oder -begrenzung eventueller Beitragserhöhungen bei den schon heute "alten" Versicherten verwandt. Die zweite Hälfte dient allen Versicherten zum Aufbau einer Anwartschaft und Beitragsentlastung im Alter.

 

Änderungsrisiko

Durch das Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers unterminieren.

 

Anlaß

Ein Ereignis, das einen Geschäftsprozeß auslöst.

 

Anspruch   

Entschädigungs-, Haftungs-, Kosten-, Leistungsanspruch

Berechtigte oder unberechtigte Aufforderung an das VU, aufgrund einer Deckungszusage, einer anderen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung eine Leistung zu erbringen.

 

Anspruchsteller   

Partner, der für sich oder einen Dritten einen Anspruch stellt.

 

Anpassungsversicherung

Sie wird auch Zuwachs- oder dynamische Lebensversicherung genannt. Beiträge und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab für die Erhöhung der Beiträge ist meistens die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter. Einige Lebensversicherungsunternehmen empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Heute werden in der Regel beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten. Obwohl sich durch die Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung nötig, sofern nicht zwei Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.

 

Antragsteller

Der Antragsteller der Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

 

Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten.

 

Äquivalenzprinzip

Grundsatz der Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemißt. Hingegen spielt die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der Sozialversicherung eine weniger bedeutende Rolle. Dort dominiert das "Prinzip der Solidarität".

 

Arbeitsebene

Die Arbeitsebene enthält die fachliche Funktionalität der Anwendungen. D. h., hier befinden sich alle Anwendungsbausteine, die von der DV-Vorgangssteuerung aufgerufen werden können.

 

Ärztliche Untersuchung

Sie sind bei Vertragsabschluß einer Lebensversicherung in der Regel erst ab Versicherungssummen von 250.000 DM oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

 

Assekuranz

Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).

 

Assistance

Neue, aus Frankreich stammende Dienstleistung, bei der nicht der herkömmliche Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund steht. Vielmehr besteht die Aufgabe der Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen Notlage unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Geboten werden technische und medizinische Hilfsdienste, sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und Totalschaden, Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen können Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung), einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung sein.

 

Audatex

Deutsche Firma, die unter gleichem Namen eine Software für die KFZ-Reparaturkalkulation bzw. Fahrzeugbewertung für Versicherungsunternehmen und Sachverständige anbietet.

 

Aufschubzeit

Zeit zwischen dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung und Zahlung der ersten Rente (siehe auch Leibrente).

 

Aufwendungen

Den größten Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die "Aufwendungen für Versicherungsfälle". Dabei handelt es sich um gezahlte und für Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren.
- Die "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" umfassen die Kosten für den Abschluß von Versicherungsverträgen, für Inkasso und Bestandsverwaltung sowie für die Durchführung der Rückversicherung und der Beitragsrückerstattung.
- In den "Aufwendungen für Kapitalanlagen" stecken die Verwaltungskosten für Kapitalanlagen sowie Abschreibungen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen.

 

Ausbildungsversicherung

Sie sichert die Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Stirbt das Kind vor Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden.

 

Aussteuerversicherung

 

Außenversicherung
Die Hausratversicherung haftet für den Hausrat  des Versicherungsnehmers am Versicherungsort. Im Rahmen der Außenversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich vorübergehend (z.B. im Hotel) außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als vorübergehend gelten Zeiträume bis zu 3 Monate. Diese zeitliche Grenze gilt nicht für den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, der sich zur Ausbildung (Studium, Lehre), Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhält. Wird ein eigener Haushalt gegründet, kommt diese Regelung nicht zum Tragen.

 

AVAD

Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, daß nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung der Assekuranz nur Auskünfte an Unternehmen, die etwa dem GDV oder seinen Fachverbänden angehören. Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluß mit einem Bewerber für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf gesondertem Formular Auskunft bei der AVAD einzuholen. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen gilt dies auch für Untervertreter. Satzungsgemäß hat sich die AVAD ausdrücklich zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

 

AWB-Funktion

Eine AWB-Funktion ist ein fachlicher Dienst, den ein Anwendungsbaustein für den Aufrufer zur Verfügung stellt.

Siehe Anwendungsbaustein.

B

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Baudarlehen 

Sie werden zusammen mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbart und durch eine Hypothek gesichert. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen. Zur Tilgung der Hypothek dient die Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek sofort getilgt, und die Familie ist schuldenfrei, sofern die Höhe der Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen. 

 

Beispielrechnung 

Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschußbeteiligung. Vor Vertragsabschluß kann man von den Lebensversicherungsunternehmen sogenannte Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschußbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht haben.

Sie zeigen ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung. Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem, das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite). 

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der gesamten Bauzeit.

Versicherungssummen:    3.000.000 DM für Personenschäden sowie 1.000.000 DM für Sachschäden

Maßgebend für die Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie die Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden.

Auf diesen Versicherungsschutz sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften. Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für Sie

- die Prüfung der Rechtsgrundlage bezüglich den gestellten Ansprüchen

- ggf. die Abwehr (auch vor Gericht) von ungerechtfertigten Ansprüchen

- die Regulierung von berechtigen Schadenersatzansprüchen!

 

Bauleistungsversicherung

Hier werden Kosten für Schäden übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses eintreten können.

Es werden alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen Errichtung versichert.

Bei dieser Versicherung spricht man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung" die folgende Risiken beinhaltet:

- unvorhergesehene Sachschäden durch die Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch

- höhere Gewalt und Naturereignisse

- ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit denen wegen

  der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse nicht gerechnet werden mußte

- Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit

- Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern

- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundener Bestandteile

- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (kann

  ggf. auch ausgeklammert werden, bzw. ist nicht notwendig wenn eine Feuerrohbauversicherung in Form einer verbundenen Gebäudeversicherung besteht)!

 

Beitrag 

Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz. Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht, umfaßt der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge

. Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung). Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge zugrunde. 

 

Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) 

Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. 

 

Beitragsanpassungsklauseln 

Die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gesichert. 

 

Beitragseinnahmen 

Zu unterscheiden ist zwischen Brutto- und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts. In den Jahresabschlüssen der Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen (indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts. 

 

Beitragskalkulation 

Die Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich. 

 

Beitragsrückvergütung 

Wer als privat Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in Anspruch genommen hat, kann bei den meisten Unternehmen mit einer Beitragsrückgewährung rechnen (Vollkostenversicherung und Krankheitskosten-Zusatzversicherung). 

 

Beitragsüberträge 

Der Teil der bereits vom Versicherer "vereinnahmten" Beiträge, der auf die Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache "der am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag". 

 

Beleihung des Lebensversicherung 

Die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen

" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. 

 

Berufsunfähigkeit 

Die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt. 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung 

Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt. 

 

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 

Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung.. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. 

 

Betriebliche Altersversorgung 

Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer Rückdeckungsversicherung lassen sich Versorgungszusagen (Pensionszusage) des Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen- oder Sammelversicherungen abzuschließen. 

 

Betriebskosten 

Auch mißverständlicherweise Verwaltungskosten genannt; Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere Kosten für den Abschluß, das Inkasso, die Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner Kosten für die Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung

 

Betriebskostensatz 

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bezogen auf die gebuchten Brutto-Beiträge. 

 

Bezugsrecht 

Unter Bezugsrecht bei Lebensversicherung wird das Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer selbst. 

Für den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im letzteren Fall kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden. 

 

Bonussystem 

siehe Überschußbeteiligung

 

Brutto/Netto 

In der Assekuranz bedeutet "Brutto" die Darstellung der versicherungstechnischen Positionen vor Rückversicherungsabgabe (Bruttobeitrag, Bruttoschaden etc.). Entsprechend bedeutet "Netto" die Darstellung der Positionen nach Berücksichtigung der Rückversicherung, das heißt "für eigene Rechnung" (Selbstbehalt). 

D

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Deckungskapital 

Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital. 

 

Deckungsrückstellung 

Der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. In der Lebensversicherung das Kapital, das aus dem Teil des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt wird, der nicht für Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Der dabei zugrunde liegende Jahreszins wird als "rechnungsmäßiger Zins" bezeichnet. Strenge Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung sowie ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar und die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar. 

 

Dienstleistungsfreiheit 

Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. 

 

Direktes Geschäft 

Selbst abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern. 

 

Direktgutschrift 

Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuß wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschußanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.

 

Direktversicherer 

1) Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer.
2) Versicherer ohne Außendienst ("Direktvertrieb").
3) Direktversicherung ist außerdem die Bezeichnung für Lebensversicherungsverträge im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung (siehe dort). 

 

Direktversicherung 

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung).

 

Direktvertrieb 

Vertrieb ganz ohne oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluß erfolgt in aller Regel auf dem Postweg. 

 

Drei-Säulen-System 

Die Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Eine umfassende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erzielen. 

 

Dynamische Lebensversicherung 

Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen. 

E

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Eigenbehalt 

Auch Selbstbehalt; 1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent. 2)Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern selbst behält. 

 

Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes oder einer Wohnung einbricht oder einsteigt und aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet.

 

Einlösungsbeitrag 

So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und

Widerrufsrecht). 

 

Einmalbeitragsversicherung 

Das ist eine Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln. 

 

Eintrittsalter 

Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluß 28 Jahre alt wird, lautet daher 28 Jahre. 

 

Endalter 

Alter des Versicherten beim regulären Vertragsende. 

 

Erlebensfall 

So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muß man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll. 

 

Erstversicherung 

Selbst abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt; Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet. 

 

Erwerbsunfähigkeit 

Nach dem Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert

(siehe auch "Berufsunfähigkeit"). 

 

Existenz      Datenmanager:

alle Versionen zu einer bestimmten Instanz in einer Zeitperiode.

 

Extended Coverage 

"EC-Versicherung"; die Versicherung zusätzlicher Gefahren (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinkler-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Ergänzung zur Feuer- oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe. Über eine Klausel können zusätzliche Gefahren versichert werden: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. 

 

F

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

 

Fahrlässigkeit
Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts

Leichte (einfache) Fahrlässigkeit: Außerachtlassen der verkehrsüblichen Sorgfalt.

a)       Bewußt fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, daß der Schaden nicht eintritt.

b)       Bei unbewußter Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und

verhindern können.

 

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist.

Die Unterscheidung zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit ist häufig sehr schwierig. Es kommt stets auf den Grad der (objektiv) gebotenen Sorgfalt an.

 

Fahrzeughalter
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer brauchen nicht identisch zu sein, z. B. bei Sicherungsübereignung. Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist zum Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.

 

Flexible Altersgrenze

Wer sich vor dem 65. Geburtstag zur Ruhe setzen will, dem räumen die meisten Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible Altersgrenze ein: Der Vertrag kann innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre ohne Nachteile (Stornoabzug) beendet werden, sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht. Es wird das volle Deckungskapital zuzüglich Schlußüberschußanteile ausgezahlt. Jedoch muß diese vorzeitige Auszahlung aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer sein als die reguläre Ablaufleistung.

 <