Versicherungslexikon

 

 

 

 

 

Hier finden Sie hoffentlich die Antwort auf Ihre Fragen. Wenn nicht, einfach eine E-Mail senden.

 

A

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Abdingung                              

Will der Arzt einem Privatpatienten ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muß vor der Behandlung schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen enthalten. Der Arzt hat dem Patienten einen Abdruck dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine angemessene Höhe der Vergütung.

 

Abkürzungsversicherung         

Sie ist eine Lebensversicherung, die auf ein hohes Alter abgeschlossen wird z.B. auf das 85. Lebensjahr. Die Beiträge sind wegen der langen Laufzeit besonders niedrig. Die Überschüsse dieser Lebensversicherung werden zur Abkürzung der Laufzeit verwendet. Dadurch wird die Versicherungssumme früher fällig als bei Vertragsabschluß vereinbart.

 

Abschluß

Zum Abschluß einer Lebensversicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem Versicherungsvertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Bei Abschluß einer Lebensversicherung sind ferner wahrheitsgemäße Angaben über die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zu machen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Auskünften liegt eine "Verletzung der Anzeigepflicht" vor. Das berechtigt das Versicherungsunternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag zurückzutreten.

 

Abschlußkosten

Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages (Abschlußprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).

 

Abschlußkostenquote

Abschlußkosten der Lebensversicherung in Promille des eingelösten Neugeschäfts.

 

ACID-Transaktion

Eine Transaktion ist eine identifizierbare fachliche Arbeitseinheit. Sie ist eine Zusammenfassung von Operationen auf dem physischen und abstrakten Anwendungszustand.

Eine Transaktion kann durch die Eigenschaften Atomarität, Konsistenz, Isolation und Dauerhaftigkeit (Atomicity, Consistency, Isolation, Durability) beschrieben werden. Hat eine Transaktion alle diese Eigenschaften, so nennt man sie eine ACID-Transaktion. ACID-Transaktionen dienen als Grundbausteine für die Abwicklung von (komplexen) Geschäftsprozessen.

 

Aktuar

Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer (Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.

 

Allgemeines Geschäft

Nicht-versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen, vor allem Abschreibungen auf Betriebseinrichtungen, Aufwendungen für Altersversorgung, Steuern sowie Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen (ohne technischen Zins).

 

Alterungsrückstellung

Durch das neue Versicherungsrecht wird den PKV-Unternehmen vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer gesamten freien Überzinsen aus der Alterungsrückstellung zur Beitragsentlastung im Alter zu verwenden, jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Die eine Hälfte dieser Mittel, auch soweit sie aus den Zinsen jüngerer Versicherter stammt, wird ausschließlich zur Beitragsermäßigung oder -begrenzung eventueller Beitragserhöhungen bei den schon heute "alten" Versicherten verwandt. Die zweite Hälfte dient allen Versicherten zum Aufbau einer Anwartschaft und Beitragsentlastung im Alter.

 

Änderungsrisiko

Durch das Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers unterminieren.

 

Anlaß

Ein Ereignis, das einen Geschäftsprozeß auslöst.

 

Anspruch   

Entschädigungs-, Haftungs-, Kosten-, Leistungsanspruch

Berechtigte oder unberechtigte Aufforderung an das VU, aufgrund einer Deckungszusage, einer anderen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung eine Leistung zu erbringen.

 

Anspruchsteller   

Partner, der für sich oder einen Dritten einen Anspruch stellt.

 

Anpassungsversicherung

Sie wird auch Zuwachs- oder dynamische Lebensversicherung genannt. Beiträge und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab für die Erhöhung der Beiträge ist meistens die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter. Einige Lebensversicherungsunternehmen empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Heute werden in der Regel beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten. Obwohl sich durch die Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung nötig, sofern nicht zwei Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.

 

Antragsteller

Der Antragsteller der Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

 

Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten.

 

Äquivalenzprinzip

Grundsatz der Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemißt. Hingegen spielt die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der Sozialversicherung eine weniger bedeutende Rolle. Dort dominiert das "Prinzip der Solidarität".

 

Arbeitsebene

Die Arbeitsebene enthält die fachliche Funktionalität der Anwendungen. D. h., hier befinden sich alle Anwendungsbausteine, die von der DV-Vorgangssteuerung aufgerufen werden können.

 

Ärztliche Untersuchung

Sie sind bei Vertragsabschluß einer Lebensversicherung in der Regel erst ab Versicherungssummen von 250.000 DM oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

 

Assekuranz

Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).

 

Assistance

Neue, aus Frankreich stammende Dienstleistung, bei der nicht der herkömmliche Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund steht. Vielmehr besteht die Aufgabe der Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen Notlage unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Geboten werden technische und medizinische Hilfsdienste, sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und Totalschaden, Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen können Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung), einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung sein.

 

Audatex

Deutsche Firma, die unter gleichem Namen eine Software für die KFZ-Reparaturkalkulation bzw. Fahrzeugbewertung für Versicherungsunternehmen und Sachverständige anbietet.

 

Aufschubzeit

Zeit zwischen dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung und Zahlung der ersten Rente (siehe auch Leibrente).

 

Aufwendungen

Den größten Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die "Aufwendungen für Versicherungsfälle". Dabei handelt es sich um gezahlte und für Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren.
- Die "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" umfassen die Kosten für den Abschluß von Versicherungsverträgen, für Inkasso und Bestandsverwaltung sowie für die Durchführung der Rückversicherung und der Beitragsrückerstattung.
- In den "Aufwendungen für Kapitalanlagen" stecken die Verwaltungskosten für Kapitalanlagen sowie Abschreibungen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen.

 

Ausbildungsversicherung

Sie sichert die Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Stirbt das Kind vor Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden.

 

Aussteuerversicherung

 

Außenversicherung
Die Hausratversicherung haftet für den Hausrat  des Versicherungsnehmers am Versicherungsort. Im Rahmen der Außenversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich vorübergehend (z.B. im Hotel) außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als vorübergehend gelten Zeiträume bis zu 3 Monate. Diese zeitliche Grenze gilt nicht für den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, der sich zur Ausbildung (Studium, Lehre), Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhält. Wird ein eigener Haushalt gegründet, kommt diese Regelung nicht zum Tragen.

 

AVAD

Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, daß nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung der Assekuranz nur Auskünfte an Unternehmen, die etwa dem GDV oder seinen Fachverbänden angehören. Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluß mit einem Bewerber für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf gesondertem Formular Auskunft bei der AVAD einzuholen. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen gilt dies auch für Untervertreter. Satzungsgemäß hat sich die AVAD ausdrücklich zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

 

AWB-Funktion

Eine AWB-Funktion ist ein fachlicher Dienst, den ein Anwendungsbaustein für den Aufrufer zur Verfügung stellt.

Siehe Anwendungsbaustein.

B

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Baudarlehen 

Sie werden zusammen mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbart und durch eine Hypothek gesichert. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen. Zur Tilgung der Hypothek dient die Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek sofort getilgt, und die Familie ist schuldenfrei, sofern die Höhe der Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen. 

 

Beispielrechnung 

Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschußbeteiligung. Vor Vertragsabschluß kann man von den Lebensversicherungsunternehmen sogenannte Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschußbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht haben.

Sie zeigen ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung. Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem, das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite). 

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der gesamten Bauzeit.

Versicherungssummen:    3.000.000 DM für Personenschäden sowie 1.000.000 DM für Sachschäden

Maßgebend für die Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie die Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden.

Auf diesen Versicherungsschutz sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften. Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für Sie

- die Prüfung der Rechtsgrundlage bezüglich den gestellten Ansprüchen

- ggf. die Abwehr (auch vor Gericht) von ungerechtfertigten Ansprüchen

- die Regulierung von berechtigen Schadenersatzansprüchen!

 

Bauleistungsversicherung

Hier werden Kosten für Schäden übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses eintreten können.

Es werden alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen Errichtung versichert.

Bei dieser Versicherung spricht man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung" die folgende Risiken beinhaltet:

- unvorhergesehene Sachschäden durch die Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch

- höhere Gewalt und Naturereignisse

- ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit denen wegen

  der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse nicht gerechnet werden mußte

- Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit

- Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern

- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundener Bestandteile

- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (kann

  ggf. auch ausgeklammert werden, bzw. ist nicht notwendig wenn eine Feuerrohbauversicherung in Form einer verbundenen Gebäudeversicherung besteht)!

 

Beitrag 

Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz. Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht, umfaßt der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge

. Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung). Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge zugrunde. 

 

Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) 

Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. 

 

Beitragsanpassungsklauseln 

Die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gesichert. 

 

Beitragseinnahmen 

Zu unterscheiden ist zwischen Brutto- und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts. In den Jahresabschlüssen der Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen (indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts. 

 

Beitragskalkulation 

Die Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich. 

 

Beitragsrückvergütung 

Wer als privat Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in Anspruch genommen hat, kann bei den meisten Unternehmen mit einer Beitragsrückgewährung rechnen (Vollkostenversicherung und Krankheitskosten-Zusatzversicherung). 

 

Beitragsüberträge 

Der Teil der bereits vom Versicherer "vereinnahmten" Beiträge, der auf die Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache "der am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag". 

 

Beleihung des Lebensversicherung 

Die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen

" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. 

 

Berufsunfähigkeit 

Die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt. 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung 

Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt. 

 

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 

Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung.. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. 

 

Betriebliche Altersversorgung 

Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer Rückdeckungsversicherung lassen sich Versorgungszusagen (Pensionszusage) des Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen- oder Sammelversicherungen abzuschließen. 

 

Betriebskosten 

Auch mißverständlicherweise Verwaltungskosten genannt; Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere Kosten für den Abschluß, das Inkasso, die Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner Kosten für die Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung

 

Betriebskostensatz 

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bezogen auf die gebuchten Brutto-Beiträge. 

 

Bezugsrecht 

Unter Bezugsrecht bei Lebensversicherung wird das Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer selbst. 

Für den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im letzteren Fall kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden. 

 

Bonussystem 

siehe Überschußbeteiligung

 

Brutto/Netto 

In der Assekuranz bedeutet "Brutto" die Darstellung der versicherungstechnischen Positionen vor Rückversicherungsabgabe (Bruttobeitrag, Bruttoschaden etc.). Entsprechend bedeutet "Netto" die Darstellung der Positionen nach Berücksichtigung der Rückversicherung, das heißt "für eigene Rechnung" (Selbstbehalt). 

D

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Deckungskapital 

Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital. 

 

Deckungsrückstellung 

Der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. In der Lebensversicherung das Kapital, das aus dem Teil des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt wird, der nicht für Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Der dabei zugrunde liegende Jahreszins wird als "rechnungsmäßiger Zins" bezeichnet. Strenge Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung sowie ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar und die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar. 

 

Dienstleistungsfreiheit 

Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. 

 

Direktes Geschäft 

Selbst abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern. 

 

Direktgutschrift 

Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuß wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschußanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.

 

Direktversicherer 

1) Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer.
2) Versicherer ohne Außendienst ("Direktvertrieb").
3) Direktversicherung ist außerdem die Bezeichnung für Lebensversicherungsverträge im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung (siehe dort). 

 

Direktversicherung 

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung).

 

Direktvertrieb 

Vertrieb ganz ohne oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluß erfolgt in aller Regel auf dem Postweg. 

 

Drei-Säulen-System 

Die Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Eine umfassende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erzielen. 

 

Dynamische Lebensversicherung 

Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen. 

E

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Eigenbehalt 

Auch Selbstbehalt; 1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent. 2)Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern selbst behält. 

 

Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes oder einer Wohnung einbricht oder einsteigt und aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet.

 

Einlösungsbeitrag 

So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und

Widerrufsrecht). 

 

Einmalbeitragsversicherung 

Das ist eine Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln. 

 

Eintrittsalter 

Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluß 28 Jahre alt wird, lautet daher 28 Jahre. 

 

Endalter 

Alter des Versicherten beim regulären Vertragsende. 

 

Erlebensfall 

So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muß man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll. 

 

Erstversicherung 

Selbst abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt; Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet. 

 

Erwerbsunfähigkeit 

Nach dem Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert

(siehe auch "Berufsunfähigkeit"). 

 

Existenz      Datenmanager:

alle Versionen zu einer bestimmten Instanz in einer Zeitperiode.

 

Extended Coverage 

"EC-Versicherung"; die Versicherung zusätzlicher Gefahren (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinkler-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Ergänzung zur Feuer- oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe. Über eine Klausel können zusätzliche Gefahren versichert werden: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. 

 

F

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

 

Fahrlässigkeit
Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts

Leichte (einfache) Fahrlässigkeit: Außerachtlassen der verkehrsüblichen Sorgfalt.

a)       Bewußt fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, daß der Schaden nicht eintritt.

b)       Bei unbewußter Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und

verhindern können.

 

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist.

Die Unterscheidung zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit ist häufig sehr schwierig. Es kommt stets auf den Grad der (objektiv) gebotenen Sorgfalt an.

 

Fahrzeughalter
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer brauchen nicht identisch zu sein, z. B. bei Sicherungsübereignung. Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist zum Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.

 

Flexible Altersgrenze

Wer sich vor dem 65. Geburtstag zur Ruhe setzen will, dem räumen die meisten Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible Altersgrenze ein: Der Vertrag kann innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre ohne Nachteile (Stornoabzug) beendet werden, sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht. Es wird das volle Deckungskapital zuzüglich Schlußüberschußanteile ausgezahlt. Jedoch muß diese vorzeitige Auszahlung aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer sein als die reguläre Ablaufleistung.

 

Feuer-Rohbauversicherung - Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Überspannung entstehen können ab. Dieser Versicherungsschutz tritt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in Kraft. Zu beachten bei diesem Versicherungsschutz ist, daß die lt. Bedingungswerk mitversicherten Gefahren wie z.B.: Aufräumkosten und Entsorgungskosten im Brandfalle, Feuernutzwärmeschäden usw. in dem Vertragswerk in ausreichender Höhe mitversichert ist. Erhöhende Gefahren wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung, Wärmepumpen usw. müssen gesondert deklariert und mitversichert werden.

Der Abschluß einer verbundenen Gebäudeversicherung wird in der Regel bereits vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt, da auch das ggf. finanzierende Institut einen solchen Vertrag verlangt und zudem das Feuerrisiko während der Bauzeit, bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bis zu 24 Monaten beitragsfrei mitversichert ist. Somit kann dieses Risiko aus der Bauleistungsversicherung ausgeschlossen werden, wodurch sich natürlich auch eine Prämieneinsparung ergibt!

 

Feuerschutzsteuer 

Von der Beitragseinnahme aus Verträgen zur Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung haben die Versicherungsunternehmen die den Ländern zustehende Feuerschutzsteuer zu zahlen. Das gleiche gilt für die Verbundene Wohngebäude- und Verbundene Hausratversicherung, sofern das Feuerrisiko mitversichert ist. In diesen Fällen unterliegen bei Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz selbst beträgt seit 1. Juli 1994 generell 8 Prozent. Anders als bei der Versicherungsteuer ist das Versicherungsunternehmen der Steuerschuldner.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Diese Form der Lebensversicherung kombiniert das Leistungsspektrum der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung für den Bereich des Todesfallschutzes mit der Anlage in Fonds für den Erlebensfall. Sie ist als Vorsorge insbesondere für den risikobereiteren Kunden zu empfehlen, der bereits über eine Grundsicherung verfügt. Des weiteren wird auch die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Die absolute Höhe der Rente hängt dabei von der Entwicklung der zugrunde liegenden Fonds ab, es wird aber ein Verrentungsfaktor garantiert. Ebenso wird garantiert, daß im Todesfall die bis dahin einbezahlten Beiträge geleistet werden.

 

G

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Gebäude
Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt.

 

Gebuchte Beiträge 

Die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Versicherungsbeiträge; in der Verbandsstatistik Beiträge im Kalenderjahr ohne Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (Lebens und private Krankenversicherung), aber einschl. Nebenleistungen. 

 

Gefährdungshaftung 

Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers. Es genügt ein ursächlicher Zusammenhang (Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz, Anlagenhaftung beim Umwelthaftungsgesetz). Schmerzensgeld kann nach deutschem Recht nicht beansprucht werden. 

 

Gefahrengemeinschaft 

Kennzeichnet den Grundgedanken jeder Versicherung: die Bedrohung einer Mehrheit von Personen durch ein und dieselbe Gefahr, deren Verwirklichungsrisiko vom Versicherer gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen übernommen wird. 

 

Geldanlage 

Die Anlagepolitik der Lebensversicherungunternehmen unterliegt den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der Kapitalanlage werden möglichst große Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und angemessene Mischung und Streuung verlangt. Die bevorzugten Anlageformen sind: Schuldscheindarlehen an Bund, Länder, Gemeinden und Industrieunternehmen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Hypothekendarlehen sowie Grundbesitz. Daß die Vermögenswerte ordnungsgemäß angelegt sind, darüber wacht ein Treuhänder. 

 

Generationenvertrag 

Grundprinzip - nicht Vertrag im Rechtssinn - der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach die Jüngeren für die Alten die Renten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den Lebensunterhalt der Rentner. Sie tun dies im Vertrauen darauf, daß später einmal in gleicher Weise für sie gesorgt wird. 

 

Gesetz der großen Zahl 

"Grundgesetz" der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische Vorhersage über den künftigen Schadenverlauf: Je größer die Zahl der erfaßten Personen, Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluß von Zufälligkeiten. Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel führten zum Entstehen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit deren Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit von Zufallsereignissen möglich sind. Als eigentlicher Schöpfer der Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt der Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das Gesetz der großen Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft Zusammengeschlossenen von einem bestimmten Unglücksfall ereilt werden. 

 

Gesundheitsprüfung 

Eine Gesundheitsprüfung ist im allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluß einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person (vergleiche ärztliche Untersuchung). 

 

Gewinn- und Verlustrechnung 

Jahreserfolgsrechnung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses, bestehend aus einem versicherungstechnischen und einem allgemeinen Teil. 

 

Gleitende Neuwertversicherung
Durch die gleitende Neuwertversicherung haben Sie nach einem Schadenfall die Möglichkeit, Ihr Haus im neuwertigen Zustand wiederherzustellen. Die Leistung aus der gleitenden Neuwertversicherung paßt sich ständig den steigenden Baukosten an, so daß eine Unterversicherung  aufgrund von steigenden Preisen ausgeschlossen wird.

 

Gliedertaxe 

Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben. Nach der Gliedertaxe beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, bei Verlust eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent, bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 50 Prozent und auf beiden Augen 100 Prozent. 

 

Grüne Karte 

Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. 

H

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Haftpflicht
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einer anderen Person zugefügt hat. Der Schädiger haftet für einen Schaden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen.

 

Hagelschäden 

In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude- und in der Sturmversicherung lassen sie sich - meist gegen einen geringen Beitragsaufschlag - einschließen. Nach den Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind sie generell mitversichert. Auch die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Hagel auf (VHB '84/VHB '92). Bei der "klassischen" Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet der Versicherer für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch die Einwirkung des Hagelschlags entsteht. 

 

Hausrat
Als Hausrat gelten bedingungsgemäß alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Die Versicherung einzelner (besonders gefährdeter) Sachen ist nicht möglich. Versicherungsschutz besteht damit grundsätzlich für alle Sachen, die beliebigen privaten Zwecken dienen. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümer der Sachen ist oder diese nutzt.

 

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die sich am beweglichen Hab- und Gut durch nachstehende Schäden ergeben: Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch. Über den Einschluß von zusätzlichen Gefahren, wie z.B. Einschluß von Überspannungs- und Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, der Versicherung von Aquarien, Wasserbetten usw, sollte auf jeden Fall gesprochen werden. Zu beachten ist hierbei, daß auch die aktuellen Versicherungsbedingungen nach der "VHB 98" dem Vertragswerk zugrunde liegen. Hierin sind maßgebende Einzelheiten wie z.B. mitversicherte Hausratgegenstände bei Unterbringung in einer Garage usw. geregelt.

Das Marktangebot unterscheidet sich mit sehr großen Prämienunterschieden und vielen Tarifvarianten, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Zu Beachten sind generell die mitversicherten Positionen:

  • Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen
  • Leitungswasserschäden
  • Überspannungsschäden durch Blitz unbegrenzt
  • Wertsachen, oftmals maximiert bis XX% der Versicherungssumme
  • Außenversicherung, oftmals maximiert bis XX% der Versicherungssumme
  • Hausrat in Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung
  • Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten
  • Hotelkosten, oftmals maximiert bis X Promille der Versicherungssumme und auf XXX Tage
  • Transport- und Lagerkosten, oftmals maximiert auf  XXX Tage
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub, oftmals maximiert bis XX% der Versicherungssumme
  • Schadenserviceleistung: z.B. Bestellung der Handwerker durch den Versicherer
  • Diebstahl im Krankenhaus, oftmals maximiert bis XX % der Versicherungssumme und auf XXXX DM
  • Diebstahl von Gartenmöbeln, oftmals maximiert bis XX % der Versicherungssumme und auf XXXX DM
  • Kundenschließfachversicherung, oftmals maximiert bis XX % der Versicherungssumme und auf XXXX DM
  • Umzugskosten nach einem Schaden, oftmals maximiert bis XX % der Versicherungssumme und auf XXXX DM

Darüber hinaus können Sie natürlich auch Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden einschließen bzw. individuelle Anpassung der mitversicherten Positionen vornehmen.

 

Heiratskapitalversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung. Versicherungsleistung wird bei Heirat, spätestens (meist) zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluß nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein. Versichert ist außerdem der Versorger (in der Regel ein Elternteil): Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. 

 

Hypothekendarlehen 

siehe Baudarlehen

I

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Indirektes Geschäft 

Von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung genommenes Geschäft. 

 

Individualversicherung 

Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfaßt, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff stellt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz. 

 

Industrieversicherung 

Kein einheitlicher Versicherungszweig, umfaßt vielmehr die verschiedenen Deckungen industrieller Risiken (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-, Transportversicherung sowie Technische Versicherungen). 

 

Invalidität
Invalidität ist nach den Allgemeinen Unfallversicherung - Bedingungen (AUB 94) definiert als die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Der Eintritt einer unfallbedingten vollständigen oder teilweisen Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall  ist Voraussetzung dafür, daß eine Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung gezahlt wird. Die Invalidität muß spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieses Jahres ärztlich festgestellt sein, kann aber in den ersten drei Jahren auf Wunsch jährlich neu bestimmt werden. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen ausschließlich nach der Gliedertaxe bemessen.

 

Invaliditätsgrad 

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. 

 

Invaliditätsversicherung 

siehe Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

K

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

KFZ-Versicherung

Bei den heutigen Tarifangeboten im KFZ-Bereich den Überblick zu behalten, ist selbst für Fachleute ein großes Problem. Damit auch Sie sich über die wichtigsten Tarifvarianten und Inhalte ein Bild machen können, nachstehende „Grob-Erläuterungen“:

Der Typentarif.
Bisher war es so: Die Beitragsberechnung für Pkws wurde allein nach der Stärke kW (PS) entschieden. Dieses entfällt und wird seit dem 1.1.1997 durch den Typentarif abgelöst. Und das aus gutem Grund. Denn jahrelange statistische Auswertungen haben ergeben, daß gleiche Wagenstärke noch lange nicht gleiches Risiko bedeutet. Die neue Berechnungsmethode ist also viel gerechter, denn sie richtet sich nach dem tatsächlichen Risiko und dem tatsächlichen Schadenbedarf. In vielen Fällen wirkt sich das für Sie auch wesentlich günstiger aus.  

Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine sogenannte Pflichtversicherung. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in Deutschland beträgt 2 Mio. Heute üblich sind Deckungssummen von 15 Mio. Auch in der KFZ-Haftpflichtversicherung (s. auch nachstehender Punkt: „Mallorcadeckung“) gibt es leider sehr große Unterschiede im Tarifwerk.

Sehr wichtig: "Mallorcadeckung" (Differenzdeckung bei Nutzung eines Mietfahrzeuges im Ausland)
Bei der sogenannten "Mallorcadeckung" handelt es sich um eine Erweiterung des Haftpflichtversicherungsschutzes, welcher die sehr unterschiedliche europäische Rechtslage kompensiert.

Der Begriff entstand, als in den letzten Jahren der Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf Mallorca boomte. Die Folge: Im großen Umfang wurden Fahrzeuge vermietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Erschwerend kommt hinzu, daß im Falle eines Schadens die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, daß ein Deutscher einen Deutschen schädigt. Dieses hat zur Folge, daß die Schadensregulierung dann auch nach Deutschem Recht erfolgt. Die beispielsweise in Spanien geltenden Mindestdeckungssummen sind dann unzureichend.

Als Ergänzung ein ganz wichtiger Tip, welches Sie nur im „Kleingedrucktem“ überprüfen können: Viele KFZ-Versicherungsanbieter leisten bei Schäden im Ausland nur nach den dortigen Mindestversicherungssummen. Die Folge: Sie haften privat.

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung unterscheidet sich in die sog. Teil- u. Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet die Schadenarten Diebstahl, Brand, Wildschäden usw. Die Vollkaskoversicherung deckt indess auch den eigen verursachten Unfallschaden ab. Wird der Vollkaskoversicherungsschutz gewünscht, beinhaltet dieser automatisch die Teilkaskoversicherung. Diese kann aber auch allein abgeschlossen werden. Auch im Kaskobereich muss das zugrunde liegende Tarifwerk genau durchforstet werden. Manche Assekuranzgesellschaften bieten mehrere Varianten des gewünschten Versicherungsschutzes an. So kann die Teilkaskoversicherung unter anderem auch Schäden, welche durch Marderbisse verursacht werden beinhalten oder auch nicht. Besonderes Augenmerk sollte auf den Bereich „Mehrwert“ (s. nächster Punkt) gelegt werden.Bei der Vollkaskoversicherung gibt es z.B. der Bereich im Bereich des Neuwertersatzes sehr große Unterschiede bei den einzelnen Anbietern. Manche leisten gar keinen Neuwertersatz mehr, andere bei Fahrzeugen die noch kein halbes Jahr alt sind. Viele leisten nur noch Zeitwertentschädigung.

Mehrwert
Leider ein Bereich der von vielen überhaupt oder wenig berücksichtigt wird. Grobe Definition: Mehrwert ist der Differenzbetrag von dem KFZ-Grundausstattungspreis zum tatsächlichen Kaufpreis inkl. der gewünschten Ausstattung. Diese Mehrwerte sind in der sog. Teileliste in der Regel bis zum Betrag von DM 2.000 im Kaskoversicherungsschutz beitragsfrei enthalten. Auch hier unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Assekuranzgesellschaften je nach Tarifwerk sehr stark. Bei vielen Anbietern beläuft sich die Summe der beitragsfrei mitversicherten Mehrwerte auf DM 5.000. Um im Schadenfall keine Überraschung zu erleben, sollte man sich diesem Punkt ebenfalls genau ansehen.

Der Schutzbrief
Bei vielen KFZ-Versicherungen ist ein Schutzbrief inklusive. Der Schutzbrief leistet zweierlei. Zum einem ist er eine Kostenversicherung. Er deckt die Kosten, die durch Panne, Unfall, Diebstahl, Totalschaden, Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers sowie mitversicherter Personen, dem Versicherten entstehen.

Der Schutzbrief ist aber auch eine Dienstleistungs-Versicherung. Das heißt, der Versicherer erbringt die zur Beseitigung eines Schadens erforderlichen Leistungen selbst (z.B. es wird ein Ersatzfahrer besorgt, die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert oder eine Abschleppfirma beauftragt.

Rabattretter / SFR-Klassen / Rückstufungen im Schadenfall
Was früher bei sehr vielen gang und gebe war ist heute meist nur noch die Ausnahme. Sprich der sogenannte Rabattretter. Bei vielen Versicherern werden Sie bei einem Schaden ab einer bestimmte SFR-Klasse zwar zurück gestuft, bleiben aber bei der selben prozentualen Beitragsbelastung. Beispiel: Sie fahren nunmehr seit 25 Jahren schadenfrei. Dies entspricht in der Regel dem niedrigsten Beitragssatz von 30 % (Achtung: Einige Anbieter unterschreiten diesen Beitragssatz bis auf 25 % -- sind aber trotzdem unter dem Strich nicht der billigste Anbieter). Es passiert nunmehr ein Unfall. Die Folge: Sie werden zurückgestuft von der SF 25 auf die SF 18, welche ebenfalls einem Rabattsatz von 30 % entspricht.

Tarifgruppen
In der Regel gibt es drei verschiedene Tarifgruppen: N = für den Normalverbrauer, B = Beamte und A = Agrarier.

Weiche Tarifmerkmale / Sondernachlässe und Rabatte / Erstbesitzernachlass / Neu- oder Vorführwagenrabatte
Über Sinn oder Unsinn kann man sich streiten. Fakt ist aber, daß durch sehr gute Statistiken erwiesen ist, daß verschiedene Kriterien Nachlässe oder Zuschläge rechtfertigen. Viele Assekuranzgesellschaften gewähren Nachlässe oder berechnen Zuschläge für:

Alter des Fahrzeuges, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Hausbesitzer, einen eingeschränkten Fahrerkreis (z.B.: Nur Versicherungsnehmer und Partner), junge Familien usw.

Diese Kriterien können Ihre individuelle Prämie um bis zu 70 % beeinträchtigen. Achtung: Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten die von Ihnen gemachten Angaben der Tatsache entsprechen. Es können erhebliche „Strafprämien“ auf Sie zukommen.

 

Kapitalanlagen 

Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherungsunternehmen, haben das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich in Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch in Grundbesitz u. a. Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen Erträge, die in die Überschußbeteiligung der Versicherungsnehmer eingehen. Die Lebensversicherten sind am Überschuß der Unternehmen zu rund 98 Prozent beteiligt. 

 

Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft AG (KDV)

1984 in Berlin gegründet, bietet die KDV wachstumsträchtigen mittelständischen Unternehmen aller Wirtschaftszweige - mit ausgewiesener Bonität und Solidität - Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen, ausgenommen Sanierungen und Venture-Capital-Beteiligungen. Aktionäre sind 105 Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Kapitalausstattung: z. Z. 110 Millionen DM; Adressen: Bismarckstraße 105, 10625 Berlin, Telefon: 0 30/3100 90; Steinstraße 1, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211/866240, Fax: 0211/86 62 444. 

 

Kapitalbildende Lebensversicherung 

Sie ist die meistverbreitete Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für den Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen und zusätzlich ein Todesfallschutz von 60 Prozent der gesamten Beiträge erforderlich

 

Kapitaldeckungsverfahren 

Finanzierungsform der Assekuranz. Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung sorgt jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst. Dies macht die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich, vor allem in der gemischten Kapitallebensversicherung, der privaten Rentenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bereits eingetretene Schäden sind nach dem Kapitaldeckungsverfahren nicht versicherbar. 

 

Kapitalerträge 

Setzen sich zusammen aus den Kapitalerträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuß des Vorjahres, den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen. 

 

Kapitalertragsteuer 

Bei einer Kapitalversicherung mit - in der Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. 

 

Kaskoversicherung 

Versicherung von Schäden an Fahrzeugen (Auto, Moped, Flugzeug, Schiff ) und Baugeräten. 

 

Kompositversicherer 

Versicherungsunternehmen, das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherung. 

 

Kostenquote 

Auch Kostensatz genannt; Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent; meist beschränkt auf das prozentuale Verhältnis der "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile). 

 

Kündigung, außerordentliche 

Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall läßt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat. Unabhängig vom Abschlußdatum gilt dies auch für die Kfz-Versicherung. Bei den übrigen Schadenversicherungen, die zwischen Januar 1991 und dem 25. Juni 1994 in Westdeutschland abgeschlossen wurden, kann eine kurzfristige Trennung erfolgen, wenn die Beitragserhöhung gegenüber dem letzten Beitrag mehr als 5 Prozent ausmacht - es sei denn, der Umfang des Versicherungsschutzes verändert sich. Beträgt die Verteuerung gegenüber Vertragsbeginn insgesamt mehr als 25 Prozent, so kann der Kunde ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen. Ein vor 1992 in Ostdeutschland abgeschlossener Vertrag läßt sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beenden, sofern man nicht Selbständiger oder Freiberufler ist. Handelt es sich um vor dem 1. Januar 1991 in Westdeutschland abgeschlossene Schadenpolicen, so ist eine Kündigung statthaft, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr um mehr als 10 Prozent, in drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20 Prozent verteuert (Rechtsschutzversicherung: 15 bzw. 30 Prozent). 

 

Kündigung, ordentliche 

Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt werden. Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Für andere Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist gekündigt werden (Kfz-Haftpflicht: einen Monat). Dieses Kündigungsrecht gilt - außer in der Krankheitskosten- Vollversicherung - für den Versicherer gleichermaßen.
- Bei zwischen dem 1. Januar 1991 und 25. Juni 1994 abgeschlossenen Mehrjahresverträgen besteht ein Kündigungsrecht zum Ende jedes dritten oder darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn man beim Abschluß unter mindestens vier Vertragslaufzeiten wählen konnte, ein nach der Laufzeit gestaffelter Rabatt von 5 bis 10 Prozent eingeräumt wurde und sich der Kunde für eine langfristige Laufzeit entschieden hat. 
- Für langfristige Verträge, die vor 1991 in Kraft getreten sind, gilt grundsätzlich die vereinbarte Vertragsdauer mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Urteile des BGH vom 13.7.1994 und 22.2.1995, wonach Zehnjahrespolicen vorzeitig gekündigt werden dürfen, betreffen ausschließlich Verträge mit vorgedruckter Laufzeit im Antragsformular. 
- In den neuen Bundesländern gilt für bis 1992 von Privatpersonen abgeschlossene Verträge ein jährliches Kündigungsrecht mit einmonatiger Kündigungsfrist. Handwerker, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende und Freiberufler kommen nicht in den Genuß dieser Sonderbestimmung. 

 

Kündigung des Vertrages

Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird im allgemeinen der Rückkaufswert ausbezahlt. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag nicht kündigen, sofern die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden.

L

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Laufende Prämie 

Versicherungsbeitrag, den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt. 

 

Lebensversicherung 

Die versicherbaren Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen: Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge (bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfaßt. Nur im Todesfall des Versicherten zahlt die "Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge. Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die "vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen. 

 

Lebensversicherung auf verbundene Leben

Bei dieser Form der kapitalbildenden Lebensversicherung sind mehrere, zumeist zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die Leistung wird beim Tod des zuerst Sterbenden erbracht. Diese Form wird gern als Ehegatten-Versicherung genutzt. Sie eignet sich aber auch als Teilhaber-Versicherung für Personen, die gemeinsam ein Geschäft oder eine Praxis betreiben. Bei einigen Unternehmen können auch Rentenversicherungen und Risikoversicherungen auf verbundene Leben abgeschlossen werden.

 

Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist.

 

Lebensversicherungsabschluß 

Zum Abschluß einer Versicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem Versicherungs-Vertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. 

 

Leibrente 

Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden. 

 

Leistungsquote 

Anteil der gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent. In der Lebensversicherung handelt es sich bei den Versicherungsleistungen um die ausgezahlten und die den Leistungsreserven zugeführten Beträge (Zuwachs der Leistungsverpflichtungen). Für die Private Krankenversicherung werden die Gesamtaufwendungen berücksichtigt (Leistungen für Versicherungsfälle sowie Aufwendungen für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Deckungsrückstellung). 

 

M

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Mahnverfahren 

Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt. 

 

Mitversicherung 

Mehrere Erstversicherer beteiligen sich mit bestimmten Quoten an einem Risiko. 

 

N

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Neuwert
Die Hausratversicherung der Aachener und Münchener Versicherung sieht im Schadenfall eine Neuwertentschädigung auch ohne Nachweis der Wiederbeschaffung vor. Werden Hausratgegenstände durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) total zerstört, erhält der Versicherungsnehmer den Wert, den er braucht um die zerstörten Hausratgegenstände in gleicher Art und Güte zu besorgen.

 

Neuwert 

Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötig ist. Typische Neuwertversicherungen sind die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. 

 

Niederlassungsfreiheit 

Recht eines EU-Versicherers, in jedem anderen EU-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten. 

 

Nutzwärmeschäden
Bezeichnung für Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, daß sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. (z. B. der durchfeuchteten Wand wird mit einer Trocknungsmaschine Wärme zugeführt, die Wand fängt daraufhin Feuer).

 

O

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Optionsrentenversicherung 

Sie ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der die Möglichkeit vereinbart wurde, im Erlebensfall den Auszahlungsbetrag verrenten zu lassen. 

 

P

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Pauschalsystem
Begriff der Kraftfahrtunfallversicherung. Die vereinbarten Versicherungssummen werden dabei durch die Anzahl der berechtigten Insassen des Kraftfahrzeuges dividiert. Bei zwei oder mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen beitragsfrei um 50%. Jeder Insasse ist mit dem sich ergebenden Teilbetrag versichert. Das Pauschalsystem ist die gängigste Form der Kraftfahrtunfallversicherung für PKW. Gegensatz: Platzsystem

 

Pensionszusage                         

siehe Betriebliche Altersversorgung

 

Personenversicherung 

Lebens-, Private Kranken-, allgemeine Unfallversicherung. 

 

Platzsystem
Begriff der Kraftfahrtunfallversicherung. Dabei wird jeder einzelne Platz eines Kraftfahrzeuges mit denselben Versicherungssummen versichert. In der Kraftfahrtunfallversicherung von Omnibussen und Omnibusanhängern ist das Platzsystem vorgeschrieben. Gegensatz: Pauschalsystem

 

Pflegerentenzusatzversicherung 

Zunehmend wird die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung durch die neue, preisgünstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt. Voraussetzung: Der Versicherte muß infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos werden, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die Rente wird auch unabhängig davon erbracht, ob die Pflege im Heim oder zu Hause im Kreis der Familie erfolgt.

 

Pflegerentenversicherung 

Ist der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt. 

 

Pflegeversicherung 

Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können durch private Versicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerentenversicherung). 

 

Pflichtversicherung 

Pflicht zum Abschluß einer Versicherung aufgrund Gesetzes oder Satzung. So muß jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter). Vorgeschrieben ist auch eine Haftpflichtversicherung für Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, eine Haftpflichtversicherung für Flugzeuge und für bestimmte Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Schausteller, Jäger). Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker u. a. können sich der Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen. 

 

Police 

Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt.  Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefaßte und dokumentierte Verträge und Risiken.

 

Policendarlehen 

(siehe Beleihung der Lebensversicherung)

 

Private Rentenversicherung        siehe

Progressive Invaliditätsstaffel
Üblicherweise wird bei Invalidität
ein dem festgestellten Invaliditätsgrad entsprechender Prozentsatz der für diese Leistungsart vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Abweichend von dieser Regel wird bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung überproportional erhöht, so daß bei 100 % Invalidität ein Vielfaches der Versicherungssumme gezahlt wird. Mit der progressiven Invaliditätsstaffel soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der finanzielle Bedarf bei besonders schweren Unfällen mit hohem Invaliditätsgrad ebenfalls überproportional wächst.

 

Private Unfallversicherung für Bauen in eigener Regie

Während der Bauarbeiten sind sämtliche Personen, die im Auftrage des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig (alle Freunde, Bekannte, usw.) am Bau tätig sind, versichert. Alle zur Bauausführung benötigten Hilfskräfte werden bei der Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig. Hier hat der Bauherr auch mit einer relativ hohen Beitragsbelastung zu rechnen. Leider sind allerdings auch hier die Leistungen nicht besonders hoch, weswegen die vorstehende Private Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht!

R

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Rechnungszins 

Neben der Sterbetafel spielt der Rechnungszins eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von Lebensversicherungsbeiträgen. In der Lebensversicherung schreibt er die Mindestverzinsung der

Deckungsrückstellungen

 (siehe dort) vor. Seit dem 1. Juli 1994 sind 4% vorgeschrieben.Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muß der Rechnungszins so vorsichtig festgesetzt werden, daß er auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Dem Versicherungsnehmer werden hierdurch keine Zinserträge vorenthalten, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und Zinsertrag für die Kapitalanlagen des Lebensversicherungsunternehmens als Überschußbeteiligung zugute kommt. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat nach dem 2. Weltkrieg nur einen Rechnungszins von 3 Prozent im Jahr zugelassen. Für die seit 1987 geltenden neuen Tarife wurde der Rechnungszins auf 3,5 Prozent angehoben. Im Zuge des europäischen Binnenmarktes ist seit 1. Juli 1994 zur Kalkulation des Beitrags auch ein höherer Rechnungszins möglich, wobei sich 4 Prozent am Markt durchgesetzt haben. 

 

Rendite 

Zur Beurteilung der Rentabilität einer Lebensversicherung bieten sich vergangenheits- und zukunftsbezogene Betrachtungsweisen an. Stets ist zu berücksichtigen, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Eine Berechnung von Prof. Dr. Farny weist unter Zugrundelegung eines Eintrittsalters von 30 Jahren und einer Vertragslaufzeit von mind. 24 Jahren für die Vergangenheit eine Erlebensfallrendite von 5,5 Prozent aus. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung. 

 

Rentengarantie

Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten gehen dann an die Hinterbliebenen (siehe auch Leibrente).

 

Rentenreform 

Seit Mitte der siebziger Jahre liegt die Zahl der Geburten unter der Zahl der Sterbefälle. Finanzieren heute zwei Erwerbstätige einen Rentner, so muß ab dem Jahre 2030 ein Erwerbstätiger für einen Rentner aufkommen. Mit der Rentenreform 1992 wurde die Rentenfinanzierung der Bevölkerungsentwicklung angepaßt. Das bedeutet: Nicht mehr die Brutto-, sondern die Nettolöhne bestimmen die jährliche Anpassung gesetzlicher Altersrenten. Des weiteren wird die Lebensarbeitszeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr verlängert, bei vorzeitigem Rentenbezug vermindert sich die Rente für jedes Jahr um rund 3,6 Prozent, Ausbildungszeiten werden abgewertet u. a. 

 

Rentenversicherung 

siehe Leibrente

 

Restschuldversicherung 

Sie ist eine spezielle Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich jeweils der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt. 

 

Risiko 

Gegenstand der Versicherung.

Schaden/Leistung:

Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang.

Unter Risiko wird hier die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die zum Eintritt des Schadens führen kann. Im Sachbereich wird hierfür auch der Begriff "versicherte Gefahr" verwendet.

Beispiel: Feuer

Risikobeitrag 

Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie), der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt. 

 

Risikoversicherung 

Die Risikoversicherung wird auch kurze Todesfallversicherung genannt und nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie zum Beispiel Hypotheken- oder Ratenzahlungen. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet. Man kann bei Abschluß dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln.

 

Risikozuschlag 

Beitragszuschlag zum Ausgleich eines erhöhten Risikos, etwa in der Unfallversicherung bei Ausübung gefährlicher Sportarten und bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder in der Lebens- wie auch in der Privaten Krankenversicherung für gesundheitliche Erschwernisse. 

 

Rückdeckungsversicherung 

(siehe Betriebliche Altersversorgung)

 

Rückkaufswert 

Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluß ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge. 

 

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)

Die von den Lebensversicherern erwirtschafteten Überschüsse müssen größtenteils den Versicherten gutgeschrieben werden. Tatsächlich lag dieser Wert in den letzten Jahren zwischen 97 und 98 Prozent. Ein Teil der Überschüsse wird mittels der sogenannten Direktgutschrift dem Kunden direkt gutgebracht. Der andere Teil wird zunächst einer besonderen Rückstellung, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), zugeführt und aus dieser mit einer zeitlichen Verzögerung zur Weitergabe an die einzelnen Versicherungen entnommen. Die Höhe der in einem bestimmten Geschäftsjahr fällig werdenden Überschußanteile wird vom Versicherer bereits ein bis zwei Jahre vorher festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Hierdurch wird vermieden, daß kurzfristige Schwankungen in den Jahresergebnissen auch dann zu einer laufenden Anpassung der Überschußbeteiligung zwingen, wenn die Überschußkraft über einen längeren Zeitraum unverändert bleibt. - In der Privaten Krankenversicherung werden aus der RfB die Beträge für die Beitragsrückvergütung (siehe dort) und die gebuchten Beiträge zur Abmilderung von Beitragsanpassungen (siehe "Beitrag") entnommen. 

 

Rücktrittsrecht 

Dieses (siehe Versicherungsantrag) gilt, wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen überreicht worden sind. Die Rücktrittserklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins an den Versicherer abzusenden.

 

Rückversicherung 

Entlastet den Erstversicherer; Teile des vom Kunden übernommenen Risikos werden auf einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags abgewälzt, vereinfacht "Versicherung der Versicherer". 

 

Rückversicherungsprämie 

Versicherungsbeitrag, den der Erstversicherer an den Rückversicherer für den vertraglich zugesicherten Rückversicherungsschutz bezahlt. 

 

S

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Schadenaufwand 

Zahlungen und Rückstellungen für die im Geschäftsjahr verursachten Schäden einschließlich der Aufwendungen für die Schadenregulierung. 

 

Schadenbedarf 

Begriff aus der Beitragskalkulation: durchschnittlicher Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr. 

 

Schadendurchschnitt 

Durchschnittlicher Schadenaufwand (gezahlt und zurückgestellt) je Schadenfall. 

 

Schadenfreiheitsrabatt
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung werden die Verträge entsprechend ihrer Schadenfreiheit bzw. ihres Schadenverlaufs in Schadenfreiheitsklassen bzw. Schadenklassen eingestuft. Die Einstufung und die zugehörigen Beitragssätze können aufgrund der aufsichtsrechtlichen Freigabe der Tarife in der Kfz-Versicherung unterschiedlich sein.

 

Schadenfreiheitsrabatt 

Im voraus wirksame Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); bemißt sich nach der Dauer der Schadenfreiheit. So erreichen Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- wie auch in der Vollkaskoversicherung den höchsten Rabatt nach 18 schadenfreien Kalenderjahren. Man zahlt dann nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags. 

 

Schadenhäufigkeit 

Gibt in Promille an, wie viele Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risiken entfallen. 

 

Schadenquote 

In Prozent ausgewiesener Anteil der Schadenaufwendungen an den auf das Geschäftsjahr entfallenen, das heißt "verdienten" Beiträgen. 

 

Schadenrückstellung 

Auch unkorrekterweise "Schadenreserve" genannt; Rückstellung zur Deckung verursachter, aber noch nicht abgewickelter Schäden. 

 

Schadenversicherung 

Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es gilt das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Im internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung genannt: Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasserversicherung u.a.) sowie Kraftfahrt-, Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Kreditversicherung u.a

 

Schadenzahl 

Im Kalenderjahr bei den Mitgliedsunternehmen angefallene Schäden. In der Schadenversicherung werden Schäden im Beteiligungsgeschäft entsprechend der Anzahl der Beteiligten erfaßt

 

Schwankungsrückstellung 

Rückstellung zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf mehrerer Jahre. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. 

 

Schweigepflichtentbindungserklärung 

Diese Klausel steht im Antrag. Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Kunde das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen. Er entbindet mit dieser Erklärung seine Ärzte von der Schweigepflicht. 

 

Selbstbehaltquote 

Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch Beitrag für eigene Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende Beitrag) zur Brutto-Beitragseinnahme. 

 

Selbstmord

siehe Versicherungsfall

 

Sozialversicherung 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer Pflichtversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da die gesetzliche Rentenversicherung aber im allgemeinen nur eine Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und letztem verfügbaren Einkommen, die um so größer ist, je höher der Verdienst über dem Durchschnitt liegt. Mit einer Lebensversicherung kann diese Versorgungslücke maßgerecht geschlossen werden.

 

Spartentrennung 

Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht läßt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu. Rechtsschutzversicherungen können seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt. 

 

Spätschäden 

Schäden, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten oder verursacht, dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind. 

 

Standardtarif 

Angebot der Privaten Krankenversicherer an ältere Versicherte, die 65 Jahre oder älter sind und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren verfügen. Der Beitrag dieses Tarifs ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Die Leistungen entsprechen im wesentlichen denen der GKV. 

 

Sterbetafel 

Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch Tod verursachten Schrumpfungsprozeß einer Personengruppe. Die Lebensversicherungsunternehmen rechnen mit den DAV-Sterbetafeln 1994 T und 1994 R. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel mit der Folge niedrigerer Beiträge Rechnung getragen.

 

Steuern

Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre. Die ausgezahlte Versicherungssumme und die Überschußanteile sind einkommensteuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten wird und der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt. Derzeit allerdings wird über eine Besteuerung von Zinsen aus Lebensversicherungen diskutiert. Die deutschen Lebensversicherer werden sich im Interesse ihrer Kunden mit Nachdruck dafür einsetzen, daß derartige Vorhaben nicht verwirklicht werden und daß die private Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, die heute wichtiger denn je ist, keinen Schaden erleidet. Daher befaßt sich diese Informationsschrift nur mit geltendem Recht. Bei Renten aus einer Lebensversicherung gilt, daß nur die Ertragsanteile steuerpflichtig sind. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung abhängen. Bei einem Rentenbeginnalter von beispielsweise 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil der Rente 27 Prozent. Leistungen, die im Todesfall erbracht werden, unterliegen nur der Erbschaftsteuer, doch gelten hier hohe Freibeträge.

 

Stornoabzug 

Üblicher Abzug vom Guthaben des Versicherungsnehmers bei Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. 

 

Stornoquote 

Fortfall laufender Lebensversicherungsbeiträge aufgrund von Rückkauf, Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen und sonstigem vorzeitigem Abgang, ausgedrückt in Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags. 

 

Sturmschäden 

Sind Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert, zahlen die Versicherer ab Windstärke 8. Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort- Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro Sekunde bzw. 62 bis 74 km pro Stunde (Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert). Kann Windstärke 8 am Schadenort durch meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, leisten die Versicherer dennoch, wenn bestimmte in den Versicherungsbedingungen beschriebene Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schäden am Kraftfahrzeug kommen Teil- und Vollkaskoversicherung ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen). Außerdem ersetzen sie Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände (Ziegel oder Äste) angerichtet werden. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nur die Vollkaskoversicherung für einen Schaden ein, vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Personenschäden trägt die Kranken-, Dauerschäden die private Unfallversicherung. 

 

Subsidiaritätsprinzip 

Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den Bürgern in Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die Absicherung individueller Risiken hat der einzelne selbst Sorge zu tragen. Das Kollektiv kommt hilfsweise da zum Zuge, wo der einzelne oder eine Gemeinschaft überfordert ist. Wesensmerkmal der Individualversicherung als eines auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystems. 

 

T

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Tarif

Der Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der Lebensversicherungsunternehmen.

Der Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts.
Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet werden. Die Hauptelemente eines Tarifs sind:

·                                 das versicherbare Interesse

·                                 die zu tragende Gefahr

·                                 die zu regulierenden Schäden

·                                 die versprochenen Leistungen

·                                 die zu tragenden Kosten

·                                 die entsprechenden Beiträge

·                                 die nötigen Reserven

·                                 der notwendige Rückversicherungsschutz

 

Termfixversicherung 

Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Ausbildungsversicherung). Die Versicherungsleistung wird auf jeden Fall zu einem festen Termin fällig. 

 

Tierhalter
Für den Tierhalter und den Tierhüter (d.h. derjenige, der die Aufsicht über ein Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter können in einer besonderen Haftpflichtversicherung für Tierhalter abgedeckt werden - insbesondere Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter Haftpflichtversicherung.

 

Treuhänder 

Das Vermögen von Lebensversicherungsunternehmen, aber grundsätzlich auch von Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, ist zum weit überwiegenden Teil in besonderer Weise "gebunden", um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge auf Dauer sicherzustellen. Daher wird der Deckungsstock, die bilanzierte Rückstellung für künftige Leistungen, von einem Treuhänder - nicht vom Aktuar - überwacht; er ist vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes zu bestellen. - In der Privaten Krankenversicherung ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, da die Aufsichtsbehörde nach dem neuen Versicherungsrecht nur noch nachträglich einschreiten kann. 

 

Typklassentarif 

Tarifierungsform in der Autoversicherung: Die Fahrzeugmodelle bzw. Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in Kasko 10-40) zusammengefaßt. Den einzelnen Typklassen sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf zugeordnet. 

 

Typentarif (Kfz-Versicherung)
Bei diesem Tarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Fahrzeugtyps. Ein Fahrzeugtyp wird gebildet aus den Fahrzeugen desselben Herstellers mit gleichem Aufbau. Der Typentarif wurde Mitte 1996 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt. Er enthält eine Einstufung von rund 8 600 Pkw-Typen in 16 Typklassen (von 10 bis 25) auf der Grundlage des typabhängigen Schadenverlaufs. Ausschlaggebend ist dabei nicht in erster Linie die durchschnittliche Schadenhöhe, sondern die Schadenhäufigkeit. Diese hängt wesentlich von der typischen Nutzergruppe des Fahrzeugs ab. Die Typklasseneinstufungen werden jährlich geprüft, Umstufungen erfolgen dann zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages.

U

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Überschußanteile 

Die vom Lebensversicherer zugeteilten Überschußanteile werden in der Regel zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. 

 

Überschußbeteiligung 

Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung und dadurch, daß weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuß wird als Überschußbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschußverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschußanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschußanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem.

 

Umlageverfahren 

Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist dadurch - anders als beim Kapitaldeckungsverfahren der Assekuranz - nicht möglich. 

 

Unfall-Zusatzversicherung 

Sie kann den Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Durch die Unfall-Zusatzversicherung erhöht (meistens verdoppelt) sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme. 

 

Unterversicherung 

Versicherungssumme ist kleiner als der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen; führt zu Entschädigungskürzungen. 

 

Unfall
Ein Unfall im Sinne der Bedingungen der privaten Unfallversicherung  hat sich ereignet, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Selbsttötung und Selbstverstümmelung sind demnach keine Unfälle, da es an der Unfreiwilligkeit fehlt.

 

Unfallrente
Rentenzahlungen aufgrund eines Unfalls. Die Geldrente besteht (im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung) in regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen auf Zeit oder Lebenszeit.

 

Unfallversicherung, gesetzlich
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen. Pflichtversichert sind alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigten. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.

 

Unfallversicherung, privat
Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz gegen finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen des Versicherten durch Unfall . Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität  infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe  bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel

vereinbart werden. Zusätzlich zur (obligatorischen) Invaliditätsentschädigung können weitere Leistungsarten versichert werden.

 

Unterversicherung (Hausratversicherung)
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadenfalles besteht Unterversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden nur gekürzt entschädigt.

 

Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung)
Wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Wert des Gebäudes entspricht, sondern zu niedrig angesetzt ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das Gleiche gilt, wenn nachträgliche An-, Um- oder Ausbauten am Gebäude, durch die der Wert erhöht wird, nicht gemeldet werden. Eventuelle Schäden werden dann nur anteilig ersetzt.

Dazu ein Beispiel:
Der Wert des Hauses am Schadentag beträgt 300.000 DM, die vereinbarte Versicherungssumme 150.000 DM. Nach einem Brand bleiben nur Außenmauern und Wände stehen. Die Wiederherstellung kostet 100.000 DM. In diesem Fall kann nur die Hälfte des Schadens, nämlich 50.000 DM ersetzt werden, denn nur die Hälfte des Werts war versichert.

 

Unterversicherungsverzicht
Wenn ein Unterversicherungsverzicht (Klausel 7712, VHB 92) als vereinbart gilt, wird jeder Schaden im Rahmen der Versicherungssumme  und der übrigen vertraglichen Vereinbarungen voll entschädigt. Eine Überprüfung des Versicherungswertes der versicherten und vom Schaden nicht betroffenen Sachen findet nicht mehr statt. Die Entschädigung ist natürlich durch die Versicherungssumme, die Entschädigungsgrenzen und den Schaden begrenzt. Eine eventuelle Unterversicherung  wird nicht angerechnet.

 

V

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

Verdienter Beitrag 

Auf das Kalenderjahr abgegrenzter Beitrag, d. h. zuzüglich der Beitragsüberträge des Vorjahres und abzüglich der Überträge des Folgejahres. 

 

Verkehrsopferhilfe 

Wer durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht haftpflichtversichert ist oder das wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann, muß dennoch nicht leer ausgehen. Der Geschädigte kann sich zur Schadenregulierung an den Verein Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, wenden. Die Verkehrsopferhilfe besteht seit 1963 und zahlt, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (derzeit bis zu 5 Millionen DM bei Personenschäden, bei mehreren Geschädigten 15 Millionen DM und bis zu 1 Millionen DM für Sachschäden) versichert. Sie darf allerdings nur dann eintreten, wenn der Geschädigte anderweitig (Privatvermögen des Schädigers, Krankenkasse, Vollkaskoversicherung usw.) keinen Ersatz erhalten kann. Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten Besonderheiten: Schäden am Auto werden nicht ersetzt; bei sonstigen Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck) werden die Kosten erstattet, die über 1000 DM hinausgehen. Wurden Personen verletzt oder getötet, zahlt die Verkehrsopferhilfe auch in diesen Fällen bis zu 15 Millionen DM. Etwa 3 200 Anträge - davon 60 Prozent Fälle von pflichtwidrig nicht versicherten Fahrzeugen - werden jährlich reguliert. Die Entschädigungsleistungen bringen die deutschen Autoversicherer auf. Seit Ende 1994 übernimmt die Verkehrsopferhilfe auch Aufgaben in Insolvenzfällen. Wenn über das Vermögen eines Versicherers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, müssen alle am deutschen Markt tätigen Unternehmen, auch die ausländischen Dienstleister, jährlich bis zu maximal 0,5 Prozent ihres Beitragsaufkommens aus der Kfz-Haftpflichtversicherung an den Fonds abführen, bis alle Schäden abgewickelt sind. DieVerkehrsopferhilfe wiederum kann im Konkursfall von den Schädigern bis zu 5 000 DM (2.556,46 €) Regreß fordern.

 

Vermögensbildende Lebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem 5.Vermögensbildungsgesetz ist eine Versicherungsform für Arbeitnehmer. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden in der Regel ganz oder teilweise aus tarifvertraglichen Leistungen des Arbeitgebers finanziert.

 

Verschuldenshaftung 

Verpflichtung zum Ersatz eines vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schadens. 

 

Versicherte Person 

Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt oder heiratet die versicherte Person, erlebt sie das reguläre Vertragsende oder wird sie berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig. 

 

Versicherung 

Leistungsversprechen für den Schadenfall, in der Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall. Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft nehmen ihren privaten und gewerblichen Kunden Risiken ab und ermöglichen planvolles Wirtschaften. Dank ihrer Leistungsversprechen und Auszahlungen tragen sie dazu bei, daß Lebens- und Betriebsabläufe nicht durch finanzielle Nöte empfindlich gestört, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Versicherer vermindern dadurch gesellschaftliche Spannungen und wirken vor allem im Haftpflichtbereich geradezu friedensstiftend. - Nach Dieter Farny: "Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. Oder: Transfer einer Wahrscheinlichkeitsverteilung von Schäden vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer gegen Zahlung einer (tendenziell) festen Prämie." Kommt dieser Transfer durch freiwillige Entscheidungen zustande, spricht man von Individualversicherung (Privat-, Vertragsversicherung). In der Sozialversicherung hingegen erfolgt der Beitritt im wesentlichen kraft Gesetzes und hat somit Zwangscharakter. 

 

Versicherungsantrag 

Siehe Lebensversicherungsabschliß

 

Versicherungsaufsicht 

Die Individualversicherung unterliegt in Deutschland seit 1901 einer umfassenden Staatsaufsicht. Vorrangige Aufgabe der Aufsicht ist es, die Belange der Versicherten zu wahren. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) mit Sitz in Deutschland und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, die über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind. Wichtigste Aufgaben: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen. Das deutsche Aufsichtssystem hat für die ständige Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu sorgen; es nimmt dadurch die Gläubigerinteressen der Versicherungsnehmer wahr. Dies erklärt, warum es jahrzehntelang keine Versicherungskonkurse gegeben hat. 

 

Versicherungsbedingungen 

siehe Allg. Versicherungsbedingungen

 

Versicherungsbeginn 

Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn. 

 

Versicherungsberater 

Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen, vor allem vor Vertragsabschluß, neutral, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Tätigkeit unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der jeweils zuständigen Justizbehörde dazu befugt wurden. Versicherungsberatern ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen untersagt. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber erhalten. 

 

Versicherungsende 

Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod des Versicherten, bei der Aussteuerversicherung mit der Heirat des Kindes. Im Erlebensfall endet er mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. 

 

Versicherungsfall

Versicherungsfälle sind je nach Vertragstyp Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, verlangt das Versicherungsunternehmen folgende Dokumente:
1. Versicherungsschein
2. Beleg der letzten Beitragszahlung
3. eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde und
4. ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beziehungswiese des Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat. Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, genügt die Zusendung des Versicherungsscheines und des Beleges der letzten Beitragszahlung an das Unternehmen.
Begeht der Versicherte in den ersten drei - teilweise bis fünf - Jahren nach Vertragsabschluß Selbstmord, wird im allgemeinen nur das Deckungskapital ausgezahlt. Ist der Selbstmord allerdings "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" verübt worden, wird die volle Versicherungsleistung erbracht.

 

Versicherungsleistungen 

Ergebnis der Leistungserstellung für die Versicherungsnehmer. Die Versicherungsleistungen eines Geschäftsjahres werden gemessen durch die Aufwendungen für Versicherungsfälle (siehe "Schadenaufwand") sowie in der Lebens- und der Privaten Krankenversicherung auch durch den Zuwachs der Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, Überschußguthaben). Wie bei den Beitragseinnahmen ist auch hier zwischen brutto und netto zu unterscheiden. Die Differenz besteht in Schadenzahlungen, die der Rückversicherer erbringt. In der Lebensversicherung kommen noch die Rückkäufe und Abgangsentschädigungen hinzu. 

 

Versicherungsnehmer 

Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muß nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch sein. 

 

Versicherungsschein 

siehe Police

 

Versicherungstechnische Rechnung 

Teil der nach gesetzlichen Vorschriften zu gliedernden Jahres-Erfolgsrechnung (sogenannte technische Rechnung); sie ist bei Komposit- und Rückversicherungsunternehmen für einzelne Versicherungszweige und -arten aufzustellen; die darin enthaltenen versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen umfassen im wesentlichen die Beiträge, Schadenaufwendungen und die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Kosten). 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen 

Gesamtheit von Beitragsüberträgen, Schadenrückstellungen sowie Deckungsrückstellungen und sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen. In der Lebensversicherung kommt dem Deckungskapital sowie den Rückstellungen für Überschüsse an Versicherte besonders große Bedeutung zu. 

 

Versicherungstechnisches Ergebnis 

Geschäftsergebnis, das aus Produktion und Absatz von Versicherungsschutz erzielt wird (siehe auch "Versicherungstechnische Rechnung"). 

 

Versicherungsteuer 

Versicherungsbeiträge zur Schaden- und Unfallversicherung unterliegen der Versicherungsteuer (mit Ausnahme der grenzüberschreitenden Warentransportversicherung seit 1. Juli 1995). Der Steuersatz beträgt seit Jahresbeginn 2007 19 Prozent. Für Hagel-, Seeschiffskasko- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind die Steuersätze niedriger. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungsteuer ebenso ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung. Soweit die Beiträge auch der Feuerschutzsteuer unterliegen, beträgt der Versicherungsteuersatz nicht 19, sondern 10 Prozent, da hier die Beiträge kumuliert mit Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer belastet sind. Dies führt dazu, daß seit der Anhebung vom 2007 in der Hausratversicherung (Feuerrisikoanteil 20 Prozent) der Steuersatz 18,0 Prozent und in der Wohngebäudeversicherung (Feuerrisikoanteil 25 Prozent) der Steuersatz 17,75 Prozent beträgt. Das Versicherungsteueraufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungsteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dasselbe gilt grundsätzlich auch dann, wenn im Inland gelegene Risiken bei einem ausländischen Versicherer versichert werden.

 

Versicherungssumme 

Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer zu erbringen hat; in der Lebensversicherung die garantierte Leistung. 

 

Versicherungsvermittler 

Personen, die berechtigt sind, für andere Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen. Man unterscheidet zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten im Außendienst und Versicherungsmaklern. Selbständige Versicherungsvertreter, ob haupt- oder nebenberuflich, stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen, in denen u.a. Vollmachten und Provisionen (z. B. für Vermittlung, Betreuung, Inkasso) geregelt sind. Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer regelmäßig mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt. Aufgrund des sog. Maklerauftrages nimmt er vor allem die Interessen der Versicherungsnehmer wahr. Er ist deren "Sachwalter". Die Vergütung für den Abschluß von Versicherungsverträgen erhält er in der Praxis allein vom Versicherungsunternehmen im Rahmen einer sog. Courtagevereinbarung. 

 

Versicherungsverträge (Anzahl)

Verträge, die in der Verbandsstatistik bei den Mitgliedsunternehmen bestehen. Beteiligungen werden als eigene Verträge gezählt (Sachversicherung u. a.). 

 

Verzinsliche Ansammlung                   

s. Überschußbeteiligung 

 

Verzinsung 

Unter der "laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen" wird in der Lebensversicherung nach der Verbandsformel die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen verstanden: der Saldo der laufenden Erträge und laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen dividiert durch den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand mal 100. Hingegen stellt die amtliche Statistik (BAV) auf die "laufende Bruttoverzinsung" ab; sie versteht darunter: die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Erträge aus Grundstücken, Beteiligungen u.a.) in Prozent des durchschnittlichen Kapitalanlagebestandes. 

 

Vorläufiger Versicherungsschutz 

Viele Lebensversicherungsunternehmen bieten für den Todesfall vorläufigen Versicherungschutz in begrenzter Höhe an. Voraussetzung für diesen Versicherungschutz ist, daß der erste Betrag gezahlt oder eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist. Der vorläufige Versicherungschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungschutzes oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrags. 

 

Vorsorgeaufwendungen

siehe Steuern

 

Versicherungssumme 1914
Die Versicherungssumme 1914 ist der theoretische Betrag, den ein Kunde im Jahr 1914 für den (Wiederauf-) Bau seines Gebäudes hätte zahlen müssen.

 

Versicherungswert 1914
Der Versicherungswert 1914 ist die Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung. Der Versicherungswert 1914 ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues nach den Preisen des Jahres 1914.

 

Versicherungssumme (Hausratversicherung)
Die Versicherungssumme ist die Summe, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegt. Sie entspricht bei Vertragsabschluß üblicherweise dem Versicherungswert (Wiederbeschaffungswert).

 

W

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Widerrufsrecht 

Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein 14tägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt des Versicherungsscheins. 

 

Widerspruchsrecht 

Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht (siehe Police) Gebrauch gemacht werden.

 

Wildschaden
Unter Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, daß das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Gams-, Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztier gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung für einen Haarwildschaden ist, daß sich das versicherte Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung befand. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Wildschaden vor.

 

Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (einschließlich Hobbyräume). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller, Speicher und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche wird im Versicherungsantrag erfragt und ist Tarifierungsinstrument. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, daß die Feststellung der Wohnungsgröße mit besonderer Sorgfalt getroffen und ggf. überprüft wird.

Fachbegriffe geklärt:

Z

A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z

 

Zahlungsschwierigkeiten 

Eine Kündigung der Lebensversicherung bei Zahlungsschwierigkeiten ist die schlechteste Lösung. Man verliert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern man muß auch finanzielle Verluste in Kauf nehmen.  Die Lebensversicherungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz zu erhalten: Stundung der Beiträge, vorübergehende Beleihung oder Verpfändung des Lebensversicherungsvertrages zur Beitragsentrichtung, Verrechnung der Überschußanteile mit den Beiträgen, Ermäßigung der Beiträge durch Verlängerung der Versicherungsdauer oder Herabsetzung der Versicherungssumme oder völlige Beitragsfreistellung, wodurch der Versicherungsschutz in der Regel jedoch stark gemindert wird.  Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Bundesanstalt für Arbeit für von der Versicherungspflicht befreite Angestellte einen Teil der Beiträge zur Lebensversicherung.

 

Zeitwert 

Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt; im Gegensatz zum Neuwert (Neuanschaffungspreis) oder ursprünglichen Anschaffungspreis. Entspricht dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. 

 

Zentralruf der Autoversicherer 

Unter der Rufnummer 0180-25 026 kann man nach einem Unfall rund um die Uhr erfahren, bei welcher Versicherung das Fahrzeug des Unfallgegners haftpflichtversichert ist. Gegebenenfalls wird die Schadenmeldung an die Versicherung weitergeleitet, oder man wird direkt mit der zuständigen Regulierungsstelle verbunden.

 

Zinsen 

s. Rechnungszins 

 

Zusatzversicherungen

Zusätzlicher Privatversicherungsschutz zum Sozialversicherungsschutz, z.B. Krankenhaustagegeldversicherung. 2. Erweiterung einer Hauptversicherung oder einer bestehenden Versicherung um einen Zusatzschutz, z.B. Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherung in Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung. 
Unfall-Zusatzversicherung
Durch sie erhalten die Anspruchsberechtigten eine zusätzliche Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt. So erhöht sich bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risikoversicherung die vereinbarte Versicherungssumme je nach Vertragsgestaltung auf das Doppelte oder sogar das Dreifache der Hauptversicherung.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

 

Zuwachsversicherung 

siehe Anpassungsversicherung

 

 

Hinweis:

Das Lexikas wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt bzw. zusammengetragen. Eine Haftung wird hierfür nicht übernommen.

Die in diesen verwendeten Bezeichnungen sind in den meisten Fällen eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

Immobilien

Assekuranz

Finanzierungen

Verkehrswertgutachten f. bebaute u. unbebaute Grundstücke

Hausverwaltungen

Lexikas

Home

Aktuelle Tips

Hinweis

Impressum

Wir über uns!

Inhaltsverzeichnis

 

A-I-S Wild Assekuranzmakler GmbH

Geschäftsführung: Marco Wild · Versicherungsfachwirt (IHK) · Sachverständiger für Immobilienbewertungen · Gebäudeenergieberater (HWK)

In Lochfeld 4 · 55743 Idar-Oberstein Tel: 0049-6784-98395-0 · Fax: 0049-6784-98395-50 oder -99

 

A-I-S Assekuranz-Immobilien-Service Wild

Inhaber: Marco Wild · Versicherungsfachwirt (IHK) · Sachverständiger für Immobilienbewertungen · Gebäudeenergieberater (HWK)

In Lochfeld 4 · 55743 Idar-Oberstein Tel: 0049-6784-98395-0 · Fax: 0049-6784-98395-50 oder -99

 

Copyright © 2009