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Versicherungslexikon |
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Hier finden Sie hoffentlich die Antwort auf Ihre Fragen. Wenn
nicht, einfach eine E-Mail senden. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Abdingung
Will der Arzt
einem Privatpatienten ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als die
Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch Vereinbarung
mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung
festlegen (Abdingung). Diese Absprache muß vor der
Behandlung schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen
enthalten. Der Arzt hat dem Patienten einen Abdruck dieser Vereinbarung
auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine
Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu
gehört auch eine angemessene Höhe der Vergütung. Abkürzungsversicherung
Sie ist eine
Lebensversicherung, die auf ein hohes Alter abgeschlossen wird z.B. auf das
85. Lebensjahr. Die Beiträge sind wegen der langen Laufzeit besonders
niedrig. Die Überschüsse dieser Lebensversicherung werden zur Abkürzung der
Laufzeit verwendet. Dadurch wird die Versicherungssumme früher fällig als bei
Vertragsabschluß vereinbart. Abschluß
Zum Abschluß einer Lebensversicherung wird ein Antrag
unterschrieben, der im allgemeinen von einem
Versicherungsvertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt
wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des
Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der
gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des
Versicherten bei Vertragsbeginn. Bei Abschluß einer
Lebensversicherung sind ferner wahrheitsgemäße Angaben über die
Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zu machen. Bei unrichtigen
oder unvollständigen Auskünften liegt eine "Verletzung der
Anzeigepflicht" vor. Das berechtigt das Versicherungsunternehmen,
innerhalb der ersten drei Jahre - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag zurückzutreten. Abschlußkosten
Auch
Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines
Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages (Abschlußprovisionen, Kosten der Antrags- oder
Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des
Versicherungsscheins). Abschlußkostenquote
Abschlußkosten
der Lebensversicherung in Promille des eingelösten Neugeschäfts. ACID-Transaktion Eine Transaktion ist eine identifizierbare
fachliche Arbeitseinheit. Sie ist eine Zusammenfassung von Operationen auf
dem physischen und abstrakten Anwendungszustand. Eine
Transaktion kann durch die Eigenschaften Atomarität, Konsistenz,
Isolation und Dauerhaftigkeit (Atomicity,
Consistency, Isolation, Durability) beschrieben werden. Hat eine
Transaktion alle diese Eigenschaften, so nennt man sie eine ACID-Transaktion. ACID-Transaktionen
dienen als Grundbausteine für die Abwicklung von (komplexen)
Geschäftsprozessen. Aktuar
Nach dem neuen
Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer
(Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der
auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat.
Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung
werden vorausgesetzt. Allgemeine
Versicherungsbedingungen (AVB) Regeln für die
vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers,
gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt
und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan
des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein. Allgemeines
Geschäft Nicht-versicherungstechnische
Erträge und Aufwendungen, vor allem Abschreibungen auf Betriebseinrichtungen,
Aufwendungen für Altersversorgung, Steuern sowie Erträge und Aufwendungen aus
Kapitalanlagen (ohne technischen Zins). Alterungsrückstellung
Durch das neue
Versicherungsrecht wird den PKV-Unternehmen vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer
gesamten freien Überzinsen aus der Alterungsrückstellung zur
Beitragsentlastung im Alter zu verwenden, jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent
der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Die eine Hälfte dieser Mittel, auch
soweit sie aus den Zinsen jüngerer Versicherter stammt, wird ausschließlich
zur Beitragsermäßigung oder -begrenzung eventueller Beitragserhöhungen bei
den schon heute "alten" Versicherten verwandt. Die zweite Hälfte
dient allen Versicherten zum Aufbau einer Anwartschaft und Beitragsentlastung
im Alter. Änderungsrisiko
Durch das
Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten
weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere
Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die
Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers
unterminieren. Anlaß Ein Ereignis,
das einen Geschäftsprozeß auslöst. Anspruch Entschädigungs-,
Haftungs-, Kosten-, Leistungsanspruch Berechtigte
oder unberechtigte Aufforderung an das VU, aufgrund einer Deckungszusage, einer
anderen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung eine
Leistung zu erbringen. Anspruchsteller Partner,
der für sich oder einen Dritten einen Anspruch stellt. Anpassungsversicherung
Sie wird auch Zuwachs- oder dynamische Lebensversicherung
genannt. Beiträge und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen
erhöht. Maßstab für die Erhöhung der Beiträge ist meistens die Steigerung des
Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und
Arbeiter. Einige Lebensversicherungsunternehmen empfehlen für die
Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Heute werden in der Regel beide
Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten. Obwohl sich durch die
Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine
weitere Gesundheitsprüfung nötig, sofern nicht zwei Anpassungen nacheinander
ausgelassen werden. Antragsteller
Der
Antragsteller der Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde
des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder
die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein
eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann
gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die
Versicherungsleistung. Anzeigepflicht Der
Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer
Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages
dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand
wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt
sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung
der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachzuweisen, so kann das
Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw.
nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem
zurücktreten. Äquivalenzprinzip
Grundsatz der
Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und
Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemißt.
Hingegen spielt die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der
Sozialversicherung eine weniger bedeutende Rolle. Dort dominiert das
"Prinzip der Solidarität". Arbeitsebene Die Arbeitsebene
enthält die fachliche Funktionalität der Anwendungen. D. h., hier befinden
sich alle Anwendungsbausteine, die von der
DV-Vorgangssteuerung aufgerufen werden können. Ärztliche
Untersuchung Sie sind bei
Vertragsabschluß einer Lebensversicherung in der Regel erst ab
Versicherungssummen von 250.000 DM oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Assekuranz
Traditioneller
Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung). Assistance
Neue, aus Frankreich
stammende Dienstleistung, bei der nicht der herkömmliche Versicherungs- und
Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund steht. Vielmehr besteht die Aufgabe
der Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen
Notlage unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische Hilfe
rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Geboten werden
technische und medizinische Hilfsdienste, sofortige Kostenübernahme-Zusagen
gegenüber Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung
bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und
Totalschaden, Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen
können Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung
(Schutzbriefversicherung), einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer
Kraftfahrtversicherung sein. Audatex Deutsche Firma,
die unter gleichem Namen eine Software für die KFZ-Reparaturkalkulation
bzw. Fahrzeugbewertung für Versicherungsunternehmen und Sachverständige
anbietet. Aufschubzeit
Zeit zwischen
dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung und
Zahlung der ersten Rente (siehe auch Leibrente). Aufwendungen
Den größten
Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die "Aufwendungen für
Versicherungsfälle". Dabei handelt es sich um gezahlte und für
Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr
eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich
der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren. Ausbildungsversicherung
Sie sichert die
Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel
ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung
beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird zum
vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Stirbt
das Kind vor Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden. Aussteuerversicherung
Außenversicherung AVAD
Die
"Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und
Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, daß nur vertrauenswürdige Personen im
Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD
vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung der Assekuranz nur Auskünfte an Unternehmen,
die etwa dem GDV oder seinen Fachverbänden angehören. Die Unternehmen sind
verpflichtet, vor Vertragsabschluß mit einem Bewerber für die hauptberufliche
Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf gesondertem Formular Auskunft bei
der AVAD einzuholen. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen gilt dies
auch für Untervertreter. Satzungsgemäß hat sich die AVAD ausdrücklich zu
einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
verpflichtet. AWB-Funktion Eine AWB-Funktion ist ein fachlicher Dienst, den
ein Anwendungsbaustein für den Aufrufer
zur Verfügung stellt. Siehe Anwendungsbaustein. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Baudarlehen Sie
werden zusammen mit einer kapitalbildenden
Lebensversicherung vereinbart und durch eine Hypothek gesichert. Es sind
Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen. Zur Tilgung der Hypothek dient
die Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Die
Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge
steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek sofort
getilgt, und die Familie ist schuldenfrei, sofern die Höhe der
Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen. Beispielrechnung Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der
Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschußbeteiligung.
Vor Vertragsabschluß kann man von den Lebensversicherungsunternehmen
sogenannte Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen
eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschußbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht
haben. Sie
zeigen ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung.
Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem,
das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen
Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite). Bauherrenhaftpflichtversicherung Diese Versicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der
gesamten Bauzeit. Versicherungssummen: 3.000.000 DM für Personenschäden sowie
1.000.000 DM für Sachschäden Maßgebend für die
Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie
die Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden. Auf diesen Versicherungsschutz sollte
unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle
Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften.
Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für
Sie - die Prüfung der
Rechtsgrundlage bezüglich den gestellten Ansprüchen - ggf. die Abwehr (auch vor
Gericht) von ungerechtfertigten Ansprüchen - die Regulierung von berechtigen
Schadenersatzansprüchen! Bauleistungsversicherung Hier werden Kosten für Schäden
übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau
eines Hauses eintreten können. Es werden alle Bauleistungen,
Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen
Errichtung versichert. Bei dieser Versicherung spricht
man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung" die folgende Risiken
beinhaltet: - unvorhergesehene Sachschäden
durch die Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch - höhere
Gewalt und Naturereignisse -
ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit
denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse nicht gerechnet werden mußte -
Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit -
Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern -
Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundener Bestandteile - Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie
durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (kann ggf. auch
ausgeklammert werden, bzw. ist nicht notwendig wenn eine
Feuerrohbauversicherung in Form einer verbundenen Gebäudeversicherung
besteht)! Beitrag Versicherungsbeitrag,
häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz.
Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme
versteht, umfaßt der "verdiente Beitrag"
die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die
Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen
Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge . Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die
auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach
Abzug der Rückversicherung).
Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den Versicherungsnehmern
selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)".
In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als
Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik
liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge
zugrunde. Beiträge
für eigene Rechnung (f. e. R.) Dem
Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge
für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. Beitragsanpassungsklauseln Die
nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten
Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die
Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den
gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale
Versicherungsschutz gesichert. Beitragseinnahmen Zu unterscheiden ist
zwischen Brutto-
und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den
der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In
der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst
abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in
Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts. In den
Jahresabschlüssen der Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus
dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in
Rückdeckung übernommenen (indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in
Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts. Beitragskalkulation Die
Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge
jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener"
Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird
Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt
einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der
Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von
Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der
Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner
nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe
(Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto
geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die
Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die
Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig
verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und
Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt
vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar
für alle Mitglieder praktisch gleich. Beitragsrückvergütung Wer
als privat Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in
Anspruch genommen hat, kann bei den meisten Unternehmen mit einer
Beitragsrückgewährung rechnen (Vollkostenversicherung und
Krankheitskosten-Zusatzversicherung). Beitragsüberträge Der
Teil der bereits vom Versicherer "vereinnahmten" Beiträge, der auf
die Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache
"der am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag". Beleihung
des Lebensversicherung Die Beleihung eines
Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen Berufsunfähigkeit Die
dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im
Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung
oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit
vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine
Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt. Berufsunfähigkeitsversicherung Mit
dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung
schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im
Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der
Regel bei einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit - in der voll
vereinbarten Höhe gezahlt. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Sie
kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer
Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei
Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz-
als auch für die Hauptversicherung.. Zusätzlich kann
auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Betriebliche
Altersversorgung Sie ist eine freiwillige
Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form
der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei
schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner
Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im
Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das
Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer
Rückdeckungsversicherung lassen sich Versorgungszusagen (Pensionszusage) des
Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das
Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder
dessen Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen-
oder Sammelversicherungen abzuschließen. Betriebskosten Auch mißverständlicherweise
Verwaltungskosten genannt; Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere
Kosten für den Abschluß, das Inkasso, die
Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner Kosten für die
Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung. Betriebskostensatz Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb bezogen auf die gebuchten Brutto-Beiträge. Bezugsrecht Unter Bezugsrecht bei Lebensversicherung wird das
Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu
verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der
Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer
selbst. Für den
vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben
werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann. Die Bezugsberechtigung
kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im letzteren Fall
kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich
Bezugsberechtigten geändert werden. Bonussystem Brutto/Netto In der Assekuranz bedeutet
"Brutto" die Darstellung der versicherungstechnischen Positionen
vor Rückversicherungsabgabe (Bruttobeitrag, Bruttoschaden etc.). Entsprechend
bedeutet "Netto" die Darstellung der Positionen nach
Berücksichtigung der Rückversicherung, das heißt "für eigene Rechnung"
(Selbstbehalt). A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Deckungskapital Die nicht für die
Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich
angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man
den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das
üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte
Deckungskapital. Deckungsrückstellung Der nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der
bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und
Rückgewährbeträgen in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und
Unfallversicherung. In der Lebensversicherung das Kapital, das aus dem Teil
des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt wird, der nicht für
Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Der dabei zugrunde liegende
Jahreszins wird als "rechnungsmäßiger
Zins" bezeichnet. Strenge Vorschriften für die Berechnung der
Deckungsrückstellung sowie ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar
und die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den
Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner
vertraglichen Ansprüche dar. Dienstleistungsfreiheit Das Recht eines
jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu
betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. Direktes
Geschäft Selbst
abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten,
das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und
Erstversicherern. Direktgutschrift Der von den
Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuß
wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschußanteile
der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde
durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses
wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die
Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des
Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins. Direktversicherer 1) Erstversicherer im Gegensatz zum
Rückversicherer. Direktversicherung Schließt der Arbeitgeber für seine
Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt
bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge
sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den
Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich
begünstigt ist (siehe auch Betriebliche
Altersversorgung). Direktvertrieb Vertrieb ganz
ohne oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluß
erfolgt in aller Regel auf dem Postweg. Drei-Säulen-System Die Kombination
von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und
Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann
Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge.
Eine umfassende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten
Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht zu erzielen. Dynamische
Lebensversicherung Auch Zuwachs-
oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in
regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des
Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige
Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze.
Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Eigenbehalt Auch
Selbstbehalt; 1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent.
2)Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern
selbst behält. Einbruchdiebstahl Einlösungsbeitrag So wird der erste Beitrag genannt, der zu
Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von
ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des
Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle
Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das
kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger
Versicherungsschutz und Widerrufsrecht). Einmalbeitragsversicherung Das ist eine
Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe
bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine
Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle
Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer
Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die
Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln. Eintrittsalter Alter des
Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der
dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum
Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluß 28 Jahre alt wird, lautet
daher 28 Jahre. Endalter Alter des
Versicherten beim regulären Vertragsende. Erlebensfall So wird der
Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf
erlebt. Im allgemeinen weisen die
Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin.
Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muß man
den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung
nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden
soll. Erstversicherung Selbst
abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt;
Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen
einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das
versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern.
Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung
bezeichnet. Erwerbsunfähigkeit Nach dem
Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig
nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der
privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen
Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit
versichert (siehe auch
"Berufsunfähigkeit"). Existenz Datenmanager: alle
Versionen zu einer bestimmten Instanz in einer Zeitperiode. Extended
Coverage "EC-Versicherung";
die Versicherung zusätzlicher Gefahren (innere Unruhen, böswillige
Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall,
Sprinkler-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Ergänzung zur Feuer- oder
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe.
Über eine Klausel können zusätzliche Gefahren versichert werden:
Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Fahrlässigkeit Leichte (einfache) Fahrlässigkeit:
Außerachtlassen der verkehrsüblichen Sorgfalt. a)
Bewußt
fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt
eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, daß
der Schaden nicht eintritt. b)
Bei unbewußter
Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar
nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und verhindern
können. Grobe
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders
schwerem Maße verletzt worden ist. Die
Unterscheidung zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit ist häufig
sehr schwierig. Es kommt stets auf den Grad der (objektiv) gebotenen Sorgfalt
an. Fahrzeughalter Flexible
Altersgrenze Wer sich vor dem
65. Geburtstag zur Ruhe setzen will, dem räumen die meisten
Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible Altersgrenze ein: Der
Vertrag kann innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre ohne Nachteile
(Stornoabzug) beendet werden, sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr
vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht. Es wird das
volle Deckungskapital zuzüglich Schlußüberschußanteile
ausgezahlt. Jedoch muß diese vorzeitige Auszahlung
aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer sein als die reguläre
Ablaufleistung. Feuer-Rohbauversicherung
- Wohngebäudeversicherung Die Wohngebäudeversicherung
deckt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Überspannung
entstehen können ab. Dieser Versicherungsschutz tritt nach Fertigstellung der
Baumaßnahmen in Kraft. Zu beachten bei diesem Versicherungsschutz ist, daß die lt. Bedingungswerk mitversicherten Gefahren wie
z.B.: Aufräumkosten und Entsorgungskosten im Brandfalle,
Feuernutzwärmeschäden usw. in dem Vertragswerk in ausreichender Höhe mitversichert
ist. Erhöhende Gefahren wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung,
Wärmepumpen usw. müssen gesondert deklariert und mitversichert werden. Der Abschluß einer verbundenen Gebäudeversicherung wird in
der Regel bereits vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt, da auch das ggf.
finanzierende Institut einen solchen Vertrag verlangt und zudem das
Feuerrisiko während der Bauzeit, bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bis
zu 24 Monaten beitragsfrei mitversichert ist. Somit kann dieses Risiko aus
der Bauleistungsversicherung ausgeschlossen werden, wodurch sich natürlich
auch eine Prämieneinsparung ergibt! Feuerschutzsteuer Von der
Beitragseinnahme aus Verträgen zur Feuer- und
Betriebsunterbrechungsversicherung haben die Versicherungsunternehmen die den
Ländern zustehende Feuerschutzsteuer zu zahlen. Das gleiche gilt für die
Verbundene Wohngebäude- und Verbundene Hausratversicherung, sofern das
Feuerrisiko mitversichert ist. In diesen Fällen unterliegen bei
Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des
Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz selbst beträgt
seit 1. Juli 1994 generell 8 Prozent. Anders als bei der Versicherungsteuer
ist das Versicherungsunternehmen der Steuerschuldner. Fondsgebundene
Lebensversicherung
Diese Form der Lebensversicherung
kombiniert das Leistungsspektrum der klassischen kapitalbildenden
Lebensversicherung für den Bereich des Todesfallschutzes mit der Anlage in
Fonds für den Erlebensfall. Sie ist als Vorsorge insbesondere für den risikobereiteren Kunden zu empfehlen, der bereits über
eine Grundsicherung verfügt. Des weiteren wird auch
die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Die absolute Höhe der Rente
hängt dabei von der Entwicklung der zugrunde liegenden Fonds ab, es wird aber
ein Verrentungsfaktor garantiert. Ebenso wird garantiert, daß
im Todesfall die bis dahin einbezahlten Beiträge geleistet werden. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Gebäude Gebuchte
Beiträge Die
von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Versicherungsbeiträge; in
der Verbandsstatistik Beiträge im Kalenderjahr ohne Beiträge aus der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (Lebens und private
Krankenversicherung), aber einschl. Nebenleistungen. Gefährdungshaftung Haftpflicht
ohne Verschulden des Schädigers. Es genügt ein
ursächlicher Zusammenhang (Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz,
Anlagenhaftung beim Umwelthaftungsgesetz). Schmerzensgeld kann nach deutschem
Recht nicht beansprucht werden. Gefahrengemeinschaft Kennzeichnet
den Grundgedanken jeder Versicherung: die Bedrohung einer Mehrheit von
Personen durch ein und dieselbe Gefahr, deren Verwirklichungsrisiko vom
Versicherer gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen übernommen wird. Geldanlage Die
Anlagepolitik der Lebensversicherungunternehmen
unterliegt den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der
Kapitalanlage werden möglichst große Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und
angemessene Mischung und Streuung verlangt. Die bevorzugten Anlageformen
sind: Schuldscheindarlehen an Bund, Länder, Gemeinden und Industrieunternehmen,
festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Hypothekendarlehen sowie
Grundbesitz. Daß die Vermögenswerte ordnungsgemäß
angelegt sind, darüber wacht ein Treuhänder. Generationenvertrag Grundprinzip
- nicht Vertrag im Rechtssinn - der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach
die Jüngeren für die Alten die Renten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben
Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den Lebensunterhalt der Rentner. Sie
tun dies im Vertrauen darauf, daß später einmal in
gleicher Weise für sie gesorgt wird. Gesetz
der großen Zahl "Grundgesetz"
der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische Vorhersage über
den künftigen Schadenverlauf: Je größer die Zahl der erfaßten
Personen, Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr bedroht sind,
desto geringer ist der Einfluß von Zufälligkeiten.
Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel führten zum Entstehen der
Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit deren Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit
von Zufallsereignissen möglich sind. Als eigentlicher Schöpfer der
Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt der Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das
Gesetz der großen Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden
getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft
Zusammengeschlossenen von einem bestimmten Unglücksfall ereilt werden. Gesundheitsprüfung Eine Gesundheitsprüfung
ist im allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluß einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt
die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person
(vergleiche ärztliche
Untersuchung). Gewinn-
und Verlustrechnung Jahreserfolgsrechnung
im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses, bestehend aus
einem versicherungstechnischen und einem allgemeinen Teil. Gleitende
Neuwertversicherung Gliedertaxe Tabelle
der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des
vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter
Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste
Invaliditätsgrade angegeben. Nach der Gliedertaxe beträgt der
Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, bei Verlust eines
Armes im Schultergelenk 70 Prozent, bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge
50 Prozent und auf beiden Augen 100 Prozent. Grüne
Karte Die
"Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser
bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei
Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der
Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes;
außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen
Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System
ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder
(Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe
von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand
der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die
Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das
Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist
bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne
Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei,
nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen
Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte
Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte
bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte
ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. A b D
e f G h
I K l m n O p r S t U V w z Haftpflicht Hagelschäden In der
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude-
und in der Sturmversicherung lassen sie sich - meist gegen einen geringen
Beitragsaufschlag - einschließen. Nach den
Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind sie generell
mitversichert. Auch die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Hagel auf
(VHB '84/VHB '92). Bei der "klassischen" Hagelversicherung handelt
es sich um eine spezielle Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier
haftet der Versicherer für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch die Einwirkung des
Hagelschlags entsteht. Hausrat Hausratversicherung Die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die sich am beweglichen Hab- und Gut durch nachstehende Schäden ergeben: Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch. Über den Einschluß von zusätzlichen Gefahren, wie z.B. Einschluß von Überspannungs- und Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, der Versicherung von Aquarien, Wasserbetten usw, sollte auf jeden Fall gesprochen werden. Zu beachten ist hierbei, daß auch die aktuellen Versicherungsbedingungen nach der "VHB 98" dem Vertragswerk zugrunde liegen. Hierin sind maßgebende Einzelheiten wie z.B. mitversicherte Hausratgegenstände bei Unterbringung in einer Garage usw. geregelt. Das Marktangebot unterscheidet sich mit sehr großen Prämienunterschieden und vielen Tarifvarianten, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Zu Beachten sind generell die mitversicherten Positionen:
Darüber hinaus
können Sie natürlich auch Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden einschließen
bzw. individuelle Anpassung der mitversicherten Positionen vornehmen. Heiratskapitalversicherung Besondere Form
der Lebensversicherung. Versicherungsleistung wird bei Heirat, spätestens
(meist) zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluß
nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein. Versichert ist
außerdem der Versorger (in der Regel ein Elternteil): Stirbt er vor
Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Hypothekendarlehen A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Indirektes
Geschäft Von Erst- oder
Rückversicherern in Rückdeckung genommenes Geschäft. Individualversicherung Auch Vertrags-
oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge, der alle
Versicherungseinrichtungen umfaßt, die nicht der
Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff stellt auf die individuelle
Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im Gegensatz zur
Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich
marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen und rechtlichen
Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden beruhen auf autonomen
Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der
materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem
Versicherungsvertragsgesetz. Industrieversicherung Kein
einheitlicher Versicherungszweig, umfaßt vielmehr
die verschiedenen Deckungen industrieller Risiken (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung,
Haftpflicht-, Transportversicherung sowie Technische Versicherungen). Invalidität Invaliditätsgrad Der Anspruch auf Versicherungsleistungen
richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach
dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den
dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der
Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe").
In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an
der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer
Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Invaliditätsversicherung siehe Berufsunfähigkeits-
und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z KFZ-Versicherung Bei den heutigen Tarifangeboten im KFZ-Bereich
den Überblick zu behalten, ist selbst für Fachleute ein großes Problem. Damit
auch Sie sich über die wichtigsten Tarifvarianten und Inhalte ein Bild machen
können, nachstehende „Grob-Erläuterungen“: Der Typentarif. Haftpflichtversicherung Sehr wichtig: "Mallorcadeckung" (Differenzdeckung
bei Nutzung eines Mietfahrzeuges im Ausland) Der Begriff entstand, als in den letzten Jahren der
Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf Mallorca boomte. Die Folge: Im großen
Umfang wurden Fahrzeuge vermietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber
keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Erschwerend kommt hinzu, daß im Falle eines Schadens die Wahrscheinlichkeit sehr
groß ist, daß ein Deutscher einen Deutschen
schädigt. Dieses hat zur Folge, daß die
Schadensregulierung dann auch nach Deutschem Recht erfolgt. Die
beispielsweise in Spanien geltenden Mindestdeckungssummen sind dann
unzureichend. Als Ergänzung ein ganz wichtiger Tip, welches Sie nur im „Kleingedrucktem“ überprüfen
können: Viele KFZ-Versicherungsanbieter leisten bei
Schäden im Ausland nur nach den dortigen Mindestversicherungssummen. Die
Folge: Sie haften privat. Kaskoversicherung Mehrwert Der Schutzbrief Der Schutzbrief ist aber auch eine
Dienstleistungs-Versicherung. Das heißt, der Versicherer erbringt die zur
Beseitigung eines Schadens erforderlichen Leistungen selbst (z.B. es wird ein
Ersatzfahrer besorgt, die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert oder eine
Abschleppfirma beauftragt. Rabattretter / SFR-Klassen / Rückstufungen im Schadenfall Tarifgruppen Weiche Tarifmerkmale /
Sondernachlässe und Rabatte / Erstbesitzernachlass / Neu- oder Vorführwagenrabatte Alter des Fahrzeuges, Wenigfahrer,
Garagenbesitzer, Hausbesitzer, einen eingeschränkten Fahrerkreis (z.B.: Nur
Versicherungsnehmer und Partner), junge Familien usw. Diese Kriterien können Ihre individuelle
Prämie um bis zu 70 % beeinträchtigen. Achtung:
Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten die von Ihnen
gemachten Angaben der Tatsache entsprechen. Es können erhebliche
„Strafprämien“ auf Sie zukommen. Kapitalanlagen Die Versicherer,
insbesondere die Lebensversicherungsunternehmen, haben das zur Erfüllung
ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des
Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie
sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen
verpflichtet. Die Anlage ist möglich in Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken),
Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch
in Grundbesitz u. a. Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen
Erträge, die in die Überschußbeteiligung der
Versicherungsnehmer eingehen. Die Lebensversicherten sind am Überschuß der Unternehmen zu rund 98 Prozent
beteiligt. Kapitalbeteiligungsgesellschaft
der Deutschen Versicherungswirtschaft AG (KDV) 1984 in Berlin
gegründet, bietet die KDV wachstumsträchtigen mittelständischen Unternehmen
aller Wirtschaftszweige - mit ausgewiesener Bonität und Solidität -
Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen, ausgenommen Sanierungen und Venture-Capital-Beteiligungen. Aktionäre sind 105
Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft. Kapitalausstattung: z. Z. 110 Millionen DM;
Adressen: Bismarckstraße 105, 10625 Berlin, Telefon: 0 30/3100 90;
Steinstraße 1, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211/866240, Fax: 0211/86 62
444. Kapitalbildende
Lebensversicherung Sie ist die
meistverbreitete Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit:
Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für
den Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung
ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus
steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen und zusätzlich ein
Todesfallschutz von 60 Prozent der gesamten Beiträge erforderlich. Kapitaldeckungsverfahren Finanzierungsform
der Assekuranz. Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen
Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung
sorgt jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst. Dies macht die
Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich,
vor allem in der gemischten Kapitallebensversicherung, der privaten
Rentenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung
und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bereits eingetretene
Schäden sind nach dem Kapitaldeckungsverfahren nicht versicherbar. Kapitalerträge Setzen sich
zusammen aus den Kapitalerträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem
Überschuß des Vorjahres, den Kapital- und
Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und
Währungsverluste sowie Abschreibungen. Kapitalertragsteuer Bei einer
Kapitalversicherung mit - in der Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit
unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der
Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, so
wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das
Finanzamt abgeführt. Kaskoversicherung Versicherung von
Schäden an Fahrzeugen (Auto, Moped, Flugzeug, Schiff ) und Baugeräten. Kompositversicherer Versicherungsunternehmen,
das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich
Unfallversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-,
Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherung. Kostenquote Auch Kostensatz
genannt; Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent;
meist beschränkt auf das prozentuale Verhältnis der "Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb" zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das
abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile). Kündigung,
außerordentliche Im Schadenfall,
bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der
Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall
läßt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen
oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur
Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994
abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht
geändert hat. Unabhängig vom Abschlußdatum gilt
dies auch für die Kfz-Versicherung. Bei den übrigen Schadenversicherungen,
die zwischen Januar 1991 und dem 25. Juni 1994 in Westdeutschland
abgeschlossen wurden, kann eine kurzfristige Trennung erfolgen, wenn die
Beitragserhöhung gegenüber dem letzten Beitrag mehr als 5 Prozent ausmacht -
es sei denn, der Umfang des Versicherungsschutzes verändert sich. Beträgt die
Verteuerung gegenüber Vertragsbeginn insgesamt mehr als 25 Prozent, so kann
der Kunde ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen. Ein vor 1992 in
Ostdeutschland abgeschlossener Vertrag läßt sich
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beenden,
sofern man nicht Selbständiger oder Freiberufler ist. Handelt es sich um vor
dem 1. Januar 1991 in Westdeutschland abgeschlossene Schadenpolicen, so ist
eine Kündigung statthaft, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr
um mehr als 10 Prozent, in drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20
Prozent verteuert (Rechtsschutzversicherung: 15 bzw. 30 Prozent). Kündigung,
ordentliche Ein- oder
mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein
Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat)
vor Ablauf gekündigt werden. Lebensversicherungs- und
Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des
ersten Versicherungsjahres. Für andere Policen mit mehrjähriger Laufzeit
hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei
nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen kann zum Ende des
fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist
gekündigt werden (Kfz-Haftpflicht: einen Monat). Dieses Kündigungsrecht gilt
- außer in der Krankheitskosten- Vollversicherung - für den Versicherer
gleichermaßen. Kündigung
des Vertrages Der
Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des
laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt
werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des
Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des
Vertrages wird im allgemeinen der Rückkaufswert
ausbezahlt. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag nicht kündigen,
sofern die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Laufende
Prämie Versicherungsbeitrag,
den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt. Lebensversicherung Die versicherbaren
Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod,
Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen:
Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem
Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge
(bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfaßt. Nur
im Todesfall des Versicherten zahlt die
"Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge.
Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis
zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die
"vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen
Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags
auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger
Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50
Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder
einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken
Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede
zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen. Lebensversicherung
auf verbundene Leben
Bei dieser Form der kapitalbildenden
Lebensversicherung sind mehrere, zumeist zwei Personen in einem Vertrag
versichert. Die Leistung wird beim Tod des zuerst Sterbenden erbracht. Diese
Form wird gern als Ehegatten-Versicherung genutzt. Sie eignet sich aber auch
als Teilhaber-Versicherung für Personen, die gemeinsam ein Geschäft oder eine
Praxis betreiben. Bei einigen Unternehmen können auch Rentenversicherungen
und Risikoversicherungen auf verbundene Leben abgeschlossen werden. Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)
Schließt
der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der
letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer
Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den
Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als
Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist. Lebensversicherungsabschluß Zum Abschluß einer Versicherung wird ein Antrag
unterschrieben, der im allgemeinen von einem
Versicherungs-Vertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt
wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf des
Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der
gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des
Versicherten bei Vertragsbeginn. Leibrente Die
gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie
wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich,
Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende
Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines
Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Leistungsquote Anteil der
gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent.
In der Lebensversicherung handelt es sich bei den Versicherungsleistungen um
die ausgezahlten und die den Leistungsreserven zugeführten Beträge (Zuwachs
der Leistungsverpflichtungen). Für die Private Krankenversicherung werden die
Gesamtaufwendungen berücksichtigt (Leistungen für Versicherungsfälle sowie
Aufwendungen für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und
Deckungsrückstellung). A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Mahnverfahren Gesetzlich und vertraglich
geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im
Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz
einbüßt. Mitversicherung Mehrere
Erstversicherer beteiligen sich mit bestimmten Quoten an einem Risiko. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Neuwert Neuwert Betrag, der für
die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötig
ist. Typische Neuwertversicherungen sind die Hausrat- und die
Wohngebäudeversicherung. Niederlassungsfreiheit Recht eines EU-Versicherers,
in jedem anderen EU-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen
Bedingungen zu errichten. Nutzwärmeschäden A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Optionsrentenversicherung Sie ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der die
Möglichkeit vereinbart wurde, im Erlebensfall den Auszahlungsbetrag verrenten
zu lassen. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Pauschalsystem Pensionszusage siehe Betriebliche
Altersversorgung Personenversicherung Lebens-, Private Kranken-, allgemeine Unfallversicherung. Platzsystem Pflegerentenzusatzversicherung Zunehmend wird
die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung
durch die neue, preisgünstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt.
Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der
Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt. Voraussetzung: Der Versicherte muß infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls so hilflos werden, daß er für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die
Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind
dann nicht mehr erforderlich. Die Rente wird auch unabhängig davon erbracht,
ob die Pflege im Heim oder zu Hause im Kreis der Familie erfolgt. Pflegerentenversicherung Ist der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person
angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die
Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt. Pflegeversicherung Die
Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April
1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des
Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich
Krankenversicherten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können
durch private Versicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-,
Pflegerentenversicherung). Pflichtversicherung Pflicht zum Abschluß einer Versicherung aufgrund Gesetzes oder
Satzung. So muß jeder Kraftfahrzeughalter eine
Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für
Kfz-Halter). Vorgeschrieben ist auch eine
Haftpflichtversicherung für Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige
radioaktive Stoffe, eine Haftpflichtversicherung für Flugzeuge und für
bestimmte Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Schausteller,
Jäger). Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker u. a. können sich der
Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht
entziehen. Police Der
Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen
Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police
genannt. Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefaßte
und dokumentierte Verträge und Risiken. Policendarlehen (siehe Beleihung
der Lebensversicherung) Private
Rentenversicherung siehe Progressive Invaliditätsstaffel Private
Unfallversicherung für Bauen in eigener Regie A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Rechnungszins Neben der Sterbetafel spielt der Rechnungszins
eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von
Lebensversicherungsbeiträgen. In der Lebensversicherung schreibt er die
Mindestverzinsung der Rendite Zur Beurteilung der Rentabilität einer
Lebensversicherung bieten sich vergangenheits- und zukunftsbezogene
Betrachtungsweisen an. Stets ist zu berücksichtigen, daß
die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und
heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein
Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich
mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Eine Berechnung von Prof.
Dr. Farny weist unter Zugrundelegung eines
Eintrittsalters von 30 Jahren und einer Vertragslaufzeit von mind. 24 Jahren
für die Vergangenheit eine Erlebensfallrendite von 5,5 Prozent aus. Eine
Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu
einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung. Rentengarantie Die Zahlung der Rente ist für eine
bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der
Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten gehen dann an die
Hinterbliebenen (siehe auch Leibrente). Rentenreform Seit Mitte der siebziger Jahre liegt die
Zahl der Geburten unter der Zahl der Sterbefälle. Finanzieren heute zwei Erwerbstätige
einen Rentner, so muß ab dem Jahre 2030 ein
Erwerbstätiger für einen Rentner aufkommen. Mit der Rentenreform 1992 wurde
die Rentenfinanzierung der Bevölkerungsentwicklung angepaßt.
Das bedeutet: Nicht mehr die Brutto-, sondern die Nettolöhne bestimmen die
jährliche Anpassung gesetzlicher Altersrenten. Des weiteren
wird die Lebensarbeitszeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr verlängert,
bei vorzeitigem Rentenbezug vermindert sich die Rente für jedes Jahr um rund
3,6 Prozent, Ausbildungszeiten werden abgewertet u. a. Rentenversicherung Restschuldversicherung Sie ist eine spezielle Form der
Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die
Beiträge passen sich jeweils der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe
an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit
getilgt. Risiko Gegenstand
der Versicherung. Schaden/Leistung: Das versicherte Risiko ist der
Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte
Subjekt/Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können,
sowie den Versicherungsumfang. Unter Risiko wird hier die
Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die zum Eintritt des Schadens führen kann.
Im Sachbereich wird hierfür auch der Begriff "versicherte Gefahr"
verwendet. Beispiel:
Feuer Risikobeitrag Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie),
der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen
Schadenaufwendungen verbleibt. Risikoversicherung Die Risikoversicherung wird auch kurze
Todesfallversicherung genannt und nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor
allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie zum Beispiel
Hypotheken- oder Ratenzahlungen. Kapital wird bei dieser Versicherungsform
nicht gebildet. Man kann bei Abschluß dieser
Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später
ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. Risikozuschlag Beitragszuschlag zum Ausgleich eines
erhöhten Risikos, etwa in der Unfallversicherung bei Ausübung gefährlicher
Sportarten und bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder in der Lebens- wie
auch in der Privaten Krankenversicherung für gesundheitliche
Erschwernisse. Rückdeckungsversicherung (siehe Betriebliche
Altersversorgung) Rückkaufswert Der bei der Kündigung einer
Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung
genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluß ist in der Regel noch kein
Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko
trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen,
können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten
Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit
übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten
Beiträge. Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) Die von den Lebensversicherern
erwirtschafteten Überschüsse müssen größtenteils den Versicherten
gutgeschrieben werden. Tatsächlich lag dieser Wert in den letzten Jahren
zwischen 97 und 98 Prozent. Ein Teil der Überschüsse wird mittels der
sogenannten Direktgutschrift dem Kunden direkt gutgebracht.
Der andere Teil wird zunächst einer besonderen Rückstellung, der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung (RfB), zugeführt und aus
dieser mit einer zeitlichen Verzögerung zur Weitergabe an die einzelnen
Versicherungen entnommen. Die Höhe der in einem bestimmten Geschäftsjahr
fällig werdenden Überschußanteile wird vom
Versicherer bereits ein bis zwei Jahre vorher festgelegt und im
Geschäftsbericht veröffentlicht. Hierdurch wird vermieden, daß kurzfristige Schwankungen in den Jahresergebnissen
auch dann zu einer laufenden Anpassung der Überschußbeteiligung
zwingen, wenn die Überschußkraft über einen
längeren Zeitraum unverändert bleibt. - In der Privaten Krankenversicherung
werden aus der RfB die Beträge für die Beitragsrückvergütung
(siehe dort) und die gebuchten Beiträge zur Abmilderung von
Beitragsanpassungen (siehe "Beitrag") entnommen. Rücktrittsrecht Dieses (siehe Versicherungsantrag) gilt,
wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen
als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen
überreicht worden sind. Die Rücktrittserklärung ist innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang des Versicherungsscheins an den Versicherer abzusenden. Rückversicherung Entlastet den Erstversicherer; Teile des
vom Kunden übernommenen Risikos werden auf einen Rückversicherer gegen
Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags abgewälzt, vereinfacht
"Versicherung der Versicherer". Rückversicherungsprämie Versicherungsbeitrag, den der
Erstversicherer an den Rückversicherer für den vertraglich zugesicherten
Rückversicherungsschutz bezahlt. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Schadenaufwand Zahlungen und Rückstellungen für die im Geschäftsjahr
verursachten Schäden einschließlich der Aufwendungen für die
Schadenregulierung. Schadenbedarf Begriff aus der Beitragskalkulation:
durchschnittlicher Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden
mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr. Schadendurchschnitt Durchschnittlicher Schadenaufwand (gezahlt
und zurückgestellt) je Schadenfall. Schadenfreiheitsrabatt Schadenfreiheitsrabatt Im voraus wirksame
Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); bemißt
sich nach der Dauer der Schadenfreiheit. So erreichen Pkw-Fahrer in der
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- wie auch in der Vollkaskoversicherung den höchsten
Rabatt nach 18 schadenfreien Kalenderjahren. Man zahlt dann nur noch 30
Prozent des Grundbeitrags. Schadenhäufigkeit Gibt in Promille an, wie viele Schäden
innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risiken entfallen. Schadenquote In Prozent ausgewiesener Anteil der
Schadenaufwendungen an den auf das Geschäftsjahr entfallenen, das heißt
"verdienten" Beiträgen. Schadenrückstellung Auch unkorrekterweise
"Schadenreserve" genannt; Rückstellung zur Deckung verursachter,
aber noch nicht abgewickelter Schäden. Schadenversicherung Deckt Sach-, Personen- und
Vermögensschäden. Es gilt das Bereicherungsverbot für den
Anspruchsberechtigten. Im internationalen Sprachgebrauch oft
Nicht-Personenversicherung genannt: Sachversicherungen (Feuer-,
Einbruchdiebstahl-, Leitungswasserversicherung u.a.)
sowie Kraftfahrt-, Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-,
Kreditversicherung u.a. Schadenzahl Im Kalenderjahr bei den
Mitgliedsunternehmen angefallene Schäden. In der Schadenversicherung werden
Schäden im Beteiligungsgeschäft entsprechend der Anzahl der Beteiligten erfaßt. Schwankungsrückstellung Rückstellung zum Ausgleich von Schwankungen
im Schadenverlauf mehrerer Jahre. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen
sind zu beachten. Schweigepflichtentbindungserklärung Diese Klausel steht im Antrag. Mit seiner
Unterschrift ermächtigt der Kunde das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu
seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu
prüfen. Er entbindet mit dieser Erklärung seine Ärzte von der
Schweigepflicht. Selbstbehaltquote Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch
Beitrag für eigene Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in
Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende Beitrag) zur
Brutto-Beitragseinnahme. Selbstmord Sozialversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist für
die meisten Arbeitnehmer Pflichtversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler,
Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr
freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Alters-, Hinterbliebenen-
und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da die gesetzliche Rentenversicherung aber
im allgemeinen nur eine Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke
zwischen Rente und letztem verfügbaren Einkommen, die um so
größer ist, je höher der Verdienst über dem Durchschnitt liegt. Mit einer
Lebensversicherung kann diese Versorgungslücke maßgerecht geschlossen werden. Spartentrennung Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung
dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen
Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht läßt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen
nicht zu. Rechtsschutzversicherungen können seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden, wenn bei
Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung
übernimmt. Spätschäden Schäden, die vor dem Bilanzstichtag
eingetreten oder verursacht, dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt
sind. Standardtarif Angebot der Privaten Krankenversicherer an
ältere Versicherte, die 65 Jahre oder älter sind und über eine
Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren verfügen. Der Beitrag dieses
Tarifs ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Die Leistungen entsprechen im wesentlichen denen der GKV. Sterbetafel Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel
wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch
Tod verursachten Schrumpfungsprozeß einer
Personengruppe. Die Lebensversicherungsunternehmen rechnen mit den
DAV-Sterbetafeln 1994 T und 1994 R. Der günstigeren Lebenserwartung von
Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel mit der Folge niedrigerer
Beiträge Rechnung getragen. Steuern Die Lebensversicherung unterliegt wegen
ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die
Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend
gemacht werden. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit für derart
steuerbegünstigte kapitalbildende
Lebensversicherungen zwölf Jahre. Die ausgezahlte Versicherungssumme und die Überschußanteile sind einkommensteuerfrei, wenn die
Mindestlaufzeit eingehalten wird und der Todesfallschutz wenigstens 60
Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt. Derzeit allerdings wird über eine
Besteuerung von Zinsen aus Lebensversicherungen diskutiert. Die deutschen
Lebensversicherer werden sich im Interesse ihrer Kunden mit Nachdruck dafür
einsetzen, daß derartige Vorhaben nicht
verwirklicht werden und daß die private Alters- und
Hinterbliebenenvorsorge, die heute wichtiger denn je ist, keinen Schaden
erleidet. Daher befaßt sich diese Informationsschrift
nur mit geltendem Recht. Bei Renten aus einer Lebensversicherung gilt, daß nur die Ertragsanteile steuerpflichtig sind. Das sind
vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des Rentenbeziehers bei
Beginn der Rentenzahlung abhängen. Bei einem Rentenbeginnalter von
beispielsweise 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil der Rente 27 Prozent.
Leistungen, die im Todesfall erbracht werden, unterliegen nur der
Erbschaftsteuer, doch gelten hier hohe Freibeträge. Stornoabzug Üblicher Abzug vom Guthaben des
Versicherungsnehmers bei Kündigung einer kapitalbildenden
Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Stornoquote Fortfall laufender
Lebensversicherungsbeiträge aufgrund von Rückkauf, Umwandlung in
beitragsfreie Versicherungen und sonstigem vorzeitigem Abgang, ausgedrückt in
Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags. Sturmschäden Sind Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen
Sturmschäden versichert, zahlen die Versicherer ab Windstärke 8. Sturm ist
nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort- Skala entspricht dies einer
Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro Sekunde bzw. 62 bis 74 km pro
Stunde (Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich
erschwert). Kann Windstärke 8 am Schadenort durch
meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, leisten die
Versicherer dennoch, wenn bestimmte in den Versicherungsbedingungen
beschriebene Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schäden am Kraftfahrzeug
kommen Teil- und Vollkaskoversicherung ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden
auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen).
Außerdem ersetzen sie Schäden, die durch umherfliegende
Gegenstände (Ziegel oder Äste) angerichtet werden. Bei einem durch Sturm
bewirkten Fahrfehler steht nur die Vollkaskoversicherung für einen Schaden
ein, vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Personenschäden
trägt die Kranken-, Dauerschäden die private Unfallversicherung. Subsidiaritätsprinzip Ursprünglich Begriff aus der katholischen
Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden
soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht
es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den Bürgern in
Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die Absicherung
individueller Risiken hat der einzelne selbst Sorge zu tragen. Das Kollektiv
kommt hilfsweise da zum Zuge, wo der einzelne oder eine Gemeinschaft
überfordert ist. Wesensmerkmal der Individualversicherung als eines auf
Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystems. A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Tarif Der
Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der
Lebensversicherungsunternehmen. Der Tarif ist Bestandteil des
Versicherungsprodukts. ·
das versicherbare Interesse ·
die zu tragende Gefahr ·
die zu regulierenden Schäden ·
die versprochenen Leistungen ·
die zu tragenden Kosten ·
die entsprechenden Beiträge ·
die nötigen Reserven ·
der notwendige Rückversicherungsschutz Termfixversicherung Lebensversicherung mit festem
Auszahlungszeitpunkt (Ausbildungsversicherung). Die Versicherungsleistung
wird auf jeden Fall zu einem festen Termin fällig. Tierhalter Treuhänder Das Vermögen von
Lebensversicherungsunternehmen, aber grundsätzlich auch von Kranken-, Unfall-
und Haftpflichtversicherungen, ist zum weit überwiegenden Teil in besonderer
Weise "gebunden", um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen
Lebensversicherungsverträge auf Dauer sicherzustellen. Daher wird der
Deckungsstock, die bilanzierte Rückstellung für künftige Leistungen, von
einem Treuhänder - nicht vom Aktuar
- überwacht; er ist vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens unter
Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes zu bestellen. - In der Privaten
Krankenversicherung ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen die
Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, da die
Aufsichtsbehörde nach dem neuen Versicherungsrecht nur noch nachträglich
einschreiten kann. Typklassentarif Tarifierungsform in der Autoversicherung:
Die Fahrzeugmodelle bzw. Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach
ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25;
in Kasko 10-40) zusammengefaßt. Den einzelnen Typklassen
sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf zugeordnet. Typentarif
(Kfz-Versicherung) A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Überschußanteile Die vom Lebensversicherer
zugeteilten Überschußanteile werden in der Regel
zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Überschußbeteiligung Überschüsse bei
Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der
Beiträge, eine rationelle Verwaltung und dadurch, daß
weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation
angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuß wird
als Überschußbeteiligung an die Versicherungsnehmer
weitergegeben. Die wichtigsten Überschußverteilungssysteme
sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden
die jährlichen Überschußanteile als Einmalbeiträge
für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch
erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und
Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits
frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschußanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen
angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag
zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der
Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren
Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem. Umlageverfahren Finanzierungsform für die
Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den
Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist
dadurch - anders als beim Kapitaldeckungsverfahren der Assekuranz - nicht
möglich. Unfall-Zusatzversicherung Sie kann den
Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder
einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird.
Durch die Unfall-Zusatzversicherung erhöht (meistens verdoppelt) sich bei
Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme. Unterversicherung Versicherungssumme ist
kleiner als der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen; führt zu
Entschädigungskürzungen. Unfall Unfallrente Unfallversicherung, gesetzlich Unfallversicherung,
privat vereinbart
werden. Zusätzlich zur (obligatorischen) Invaliditätsentschädigung können
weitere Leistungsarten versichert werden. Unterversicherung
(Hausratversicherung) Unterversicherung
(Wohngebäudeversicherung) Dazu ein Beispiel: Unterversicherungsverzicht A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Verdienter Beitrag Auf das Kalenderjahr
abgegrenzter Beitrag, d. h. zuzüglich der Beitragsüberträge des Vorjahres und
abzüglich der Überträge des Folgejahres. Verkehrsopferhilfe Wer durch ein
Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften
nicht haftpflichtversichert ist oder das wegen Fahrerflucht nicht ermittelt
werden kann, muß dennoch nicht leer ausgehen. Der
Geschädigte kann sich zur Schadenregulierung an den Verein
Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, wenden. Die Verkehrsopferhilfe
besteht seit 1963 und zahlt, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen
Mindestdeckungssumme (derzeit bis zu 5 Millionen DM bei Personenschäden, bei
mehreren Geschädigten 15 Millionen DM und bis zu 1 Millionen DM für
Sachschäden) versichert. Sie darf allerdings nur dann eintreten, wenn der
Geschädigte anderweitig (Privatvermögen des Schädigers,
Krankenkasse, Vollkaskoversicherung usw.) keinen Ersatz erhalten kann. Bei
Unfällen mit Fahrerflucht gelten Besonderheiten: Schäden am Auto werden nicht
ersetzt; bei sonstigen Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck) werden die
Kosten erstattet, die über 1000 DM hinausgehen. Wurden Personen verletzt oder
getötet, zahlt die Verkehrsopferhilfe auch in diesen Fällen bis zu 15
Millionen DM. Etwa 3 200 Anträge - davon 60 Prozent Fälle von pflichtwidrig
nicht versicherten Fahrzeugen - werden jährlich reguliert. Die
Entschädigungsleistungen bringen die deutschen Autoversicherer auf. Seit Ende
1994 übernimmt die Verkehrsopferhilfe auch Aufgaben in Insolvenzfällen. Wenn
über das Vermögen eines Versicherers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden
sollte, müssen alle am deutschen Markt tätigen Unternehmen, auch die
ausländischen Dienstleister, jährlich bis zu
maximal 0,5 Prozent ihres Beitragsaufkommens aus der Kfz-Haftpflichtversicherung
an den Fonds abführen, bis alle Schäden abgewickelt sind. DieVerkehrsopferhilfe
wiederum kann im Konkursfall von den Schädigern bis
zu 5 000 DM (2.556,46 €) Regreß fordern. Vermögensbildende
Lebensversicherung
Die kapitalbildende
Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem
5.Vermögensbildungsgesetz ist eine Versicherungsform für Arbeitnehmer. Die
Beiträge zu dieser Versicherung werden in der Regel ganz oder teilweise aus
tarifvertraglichen Leistungen des Arbeitgebers finanziert. Verschuldenshaftung Verpflichtung zum Ersatz
eines vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schadens. Versicherte Person Die versicherte Person ist
diejenige, deren Leben oder Gesundheit versichert ist. Ihr Gesundheitszustand
bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen
von Interesse. Stirbt oder heiratet die versicherte Person, erlebt sie das
reguläre Vertragsende oder wird sie berufsunfähig, dann wird die
Versicherungsleistung fällig. Versicherung Leistungsversprechen für
den Schadenfall, in der Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall.
Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft nehmen ihren privaten und
gewerblichen Kunden Risiken ab und ermöglichen planvolles Wirtschaften. Dank
ihrer Leistungsversprechen und Auszahlungen tragen sie dazu bei, daß Lebens- und Betriebsabläufe nicht durch finanzielle
Nöte empfindlich gestört, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.
Versicherer vermindern dadurch gesellschaftliche Spannungen und wirken vor allem
im Haftpflichtbereich geradezu friedensstiftend. - Nach Dieter Farny: "Deckung eines im einzelnen ungewissen,
insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im
Kollektiv und in der Zeit. Oder: Transfer einer Wahrscheinlichkeitsverteilung
von Schäden vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer gegen Zahlung einer
(tendenziell) festen Prämie." Kommt dieser Transfer durch freiwillige
Entscheidungen zustande, spricht man von Individualversicherung (Privat-,
Vertragsversicherung). In der Sozialversicherung hingegen erfolgt der
Beitritt im wesentlichen kraft Gesetzes und hat
somit Zwangscharakter. Versicherungsantrag Siehe Lebensversicherungsabschliß Versicherungsaufsicht Die Individualversicherung
unterliegt in Deutschland seit 1901 einer umfassenden Staatsaufsicht.
Vorrangige Aufgabe der Aufsicht ist es, die Belange der Versicherten zu
wahren. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin
beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften,
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) mit Sitz in Deutschland und
öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, die über die Grenzen eines
Bundeslandes hinaus tätig sind. Wichtigste Aufgaben: Prüfung der
Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche
Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit,
ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche
Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die
laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle
der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität,
die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen. Das deutsche
Aufsichtssystem hat für die ständige Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge
zu sorgen; es nimmt dadurch die Gläubigerinteressen der Versicherungsnehmer
wahr. Dies erklärt, warum es jahrzehntelang keine Versicherungskonkurse
gegeben hat. Versicherungsbedingungen siehe Allg.
Versicherungsbedingungen Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz
beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und
Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein
festgelegten Versicherungsbeginn. Versicherungsberater Freiberufler, die ihre
Auftraggeber in Versicherungsfragen, vor allem vor Vertragsabschluß, neutral,
eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Tätigkeit
unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben
werden, die von der jeweils zuständigen Justizbehörde dazu befugt wurden.
Versicherungsberatern ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen
untersagt. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber
erhalten. Versicherungsende Der Versicherungsschutz
endet mit dem Tod des Versicherten, bei der Aussteuerversicherung mit der
Heirat des Kindes. Im Erlebensfall endet er mit Ablauf der vereinbarten
Versicherungsdauer. Versicherungsfall Versicherungsfälle sind je
nach Vertragstyp Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder
Berufsunfähigkeit. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, verlangt das
Versicherungsunternehmen folgende Dokumente: Versicherungsleistungen Ergebnis der
Leistungserstellung für die Versicherungsnehmer. Die Versicherungsleistungen
eines Geschäftsjahres werden gemessen durch die Aufwendungen für
Versicherungsfälle (siehe "Schadenaufwand") sowie in der Lebens-
und der Privaten Krankenversicherung auch durch den Zuwachs der
Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern
(Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, Überschußguthaben). Wie bei den Beitragseinnahmen ist
auch hier zwischen brutto und netto zu unterscheiden. Die Differenz besteht
in Schadenzahlungen, die der Rückversicherer erbringt. In der
Lebensversicherung kommen noch die Rückkäufe und Abgangsentschädigungen
hinzu. Versicherungsnehmer Person, die mit dem
Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den
Versicherungsbeitrag schuldet. Muß nicht mit dem
Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch sein. Versicherungsschein Versicherungstechnische
Rechnung Teil der nach gesetzlichen
Vorschriften zu gliedernden Jahres-Erfolgsrechnung (sogenannte technische
Rechnung); sie ist bei Komposit- und
Rückversicherungsunternehmen für einzelne Versicherungszweige und -arten
aufzustellen; die darin enthaltenen versicherungstechnischen Erträge und
Aufwendungen umfassen im wesentlichen die Beiträge, Schadenaufwendungen und
die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Kosten). Versicherungstechnische
Rückstellungen Gesamtheit von
Beitragsüberträgen, Schadenrückstellungen sowie Deckungsrückstellungen und
sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen. In der Lebensversicherung
kommt dem Deckungskapital sowie den Rückstellungen für Überschüsse an
Versicherte besonders große Bedeutung zu. Versicherungstechnisches
Ergebnis Geschäftsergebnis, das aus
Produktion und Absatz von Versicherungsschutz erzielt wird (siehe auch
"Versicherungstechnische Rechnung"). Versicherungsteuer Versicherungsbeiträge zur
Schaden- und Unfallversicherung unterliegen der Versicherungsteuer (mit
Ausnahme der grenzüberschreitenden Warentransportversicherung seit 1. Juli
1995). Der Steuersatz beträgt seit Jahresbeginn 2007 19 Prozent. Für Hagel-,
Seeschiffskasko- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind die
Steuersätze niedriger. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber
wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungsteuer ebenso
ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung. Soweit die Beiträge auch
der Feuerschutzsteuer unterliegen, beträgt der Versicherungsteuersatz nicht
19, sondern 10 Prozent, da hier die Beiträge kumuliert mit Versicherungsteuer
und Feuerschutzsteuer belastet sind. Dies führt dazu, daß
seit der Anhebung vom 2007 in der Hausratversicherung (Feuerrisikoanteil 20
Prozent) der Steuersatz 18,0 Prozent und in der Wohngebäudeversicherung
(Feuerrisikoanteil 25 Prozent) der Steuersatz 17,75 Prozent beträgt. Das
Versicherungsteueraufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner
ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungsteuer für
Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dasselbe
gilt grundsätzlich auch dann, wenn im Inland gelegene Risiken bei einem
ausländischen Versicherer versichert werden. Versicherungssumme Finanzielle Obergrenze der
Leistung, die der Versicherer zu erbringen hat; in der Lebensversicherung die
garantierte Leistung. Versicherungsvermittler Personen, die berechtigt sind,
für andere Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen. Man
unterscheidet zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten im Außendienst
und Versicherungsmaklern. Selbständige Versicherungsvertreter, ob haupt- oder
nebenberuflich, stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen,
in denen u.a. Vollmachten und Provisionen (z. B.
für Vermittlung, Betreuung, Inkasso) geregelt sind. Der Versicherungsmakler
wird vom Versicherungsnehmer regelmäßig mit der Vermittlung von
Versicherungsverträgen beauftragt. Aufgrund des sog. Maklerauftrages nimmt er
vor allem die Interessen der Versicherungsnehmer wahr. Er ist deren
"Sachwalter". Die Vergütung für den Abschluß
von Versicherungsverträgen erhält er in der Praxis allein vom
Versicherungsunternehmen im Rahmen einer sog. Courtagevereinbarung. Versicherungsverträge
(Anzahl) Verträge, die in der
Verbandsstatistik bei den Mitgliedsunternehmen bestehen. Beteiligungen werden
als eigene Verträge gezählt (Sachversicherung u. a.). Verzinsliche Ansammlung Verzinsung Unter der "laufenden
Verzinsung der Kapitalanlagen" wird in der Lebensversicherung nach der Verbandsformel
die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen verstanden: der Saldo
der laufenden Erträge und laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen dividiert
durch den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand mal 100. Hingegen stellt
die amtliche Statistik (BAV) auf die "laufende Bruttoverzinsung"
ab; sie versteht darunter: die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen,
Erträge aus Grundstücken, Beteiligungen u.a.) in
Prozent des durchschnittlichen Kapitalanlagebestandes. Vorläufiger Versicherungsschutz Viele
Lebensversicherungsunternehmen bieten für den Todesfall vorläufigen Versicherungschutz in begrenzter Höhe an. Voraussetzung
für diesen Versicherungschutz ist, daß der erste Betrag gezahlt oder eine Ermächtigung zum
Beitragseinzug erteilt worden ist. Der vorläufige Versicherungschutz
beginnt vor dem eigentlichen Versicherungschutz und
endet mit dem Beginn des regulären Versicherungschutzes
oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrags. Vorsorgeaufwendungen Versicherungssumme 1914 Versicherungswert 1914 Versicherungssumme
(Hausratversicherung) A b D
e f G h
I K l m n O p r S t U V w z Widerrufsrecht Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb
von14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls
die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger
Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein
14tägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt des
Versicherungsscheins. Widerspruchsrecht Sind bei Antragstellung nicht alle
Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins,
der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen
innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht
(siehe Police) Gebrauch gemacht werden. Wildschaden Wohnfläche Fachbegriffe
geklärt: A b D e f G h I K l m n O p r S t U V w z Zahlungsschwierigkeiten Eine
Kündigung der Lebensversicherung bei Zahlungsschwierigkeiten ist die
schlechteste Lösung. Man verliert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern man
muß auch finanzielle Verluste in Kauf nehmen.
Die Lebensversicherungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene
Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz zu erhalten: Stundung der Beiträge,
vorübergehende Beleihung oder Verpfändung des Lebensversicherungsvertrages
zur Beitragsentrichtung, Verrechnung der Überschußanteile
mit den Beiträgen, Ermäßigung der Beiträge durch Verlängerung der
Versicherungsdauer oder Herabsetzung der Versicherungssumme oder völlige
Beitragsfreistellung, wodurch der Versicherungsschutz in der Regel jedoch
stark gemindert wird. Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Bundesanstalt für
Arbeit für von der Versicherungspflicht befreite Angestellte einen Teil der
Beiträge zur Lebensversicherung. Zeitwert Wert einer Sache zu einem
bestimmten Zeitpunkt; im Gegensatz zum Neuwert (Neuanschaffungspreis) oder
ursprünglichen Anschaffungspreis. Entspricht dem Neuwert abzüglich eines
Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Zentralruf der
Autoversicherer Unter der Rufnummer
0180-25 026 kann man nach einem Unfall rund um die Uhr erfahren, bei welcher
Versicherung das Fahrzeug des Unfallgegners haftpflichtversichert ist.
Gegebenenfalls wird die Schadenmeldung an die Versicherung weitergeleitet,
oder man wird direkt mit der zuständigen Regulierungsstelle verbunden. Zinsen Zusatzversicherungen
Zusätzlicher
Privatversicherungsschutz zum Sozialversicherungsschutz, z.B. Krankenhaustagegeldversicherung.
2. Erweiterung einer Hauptversicherung oder einer bestehenden Versicherung um
einen Zusatzschutz, z.B. Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherung in
Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung oder kapitalbildenden
Lebensversicherung. Zuwachsversicherung Hinweis: Das Lexikas wurde nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt bzw. zusammengetragen. Eine Haftung wird hierfür nicht
übernommen. Die in diesen verwendeten Bezeichnungen sind in den meisten Fällen
eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen
Bestimmungen. |
A-I-S Wild Assekuranzmakler GmbH
Geschäftsführung: Marco Wild
· Versicherungsfachwirt (IHK) · Sachverständiger für Immobilienbewertungen · Gebäudeenergieberater
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In Lochfeld 4 ·
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