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für Privatkunden
Thematik: Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
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- Schützen Sie Ihr Einkommen - Die Rentenreform
2001/2002 zwingt zum Handeln! Ihre Arbeitskraft ist das Wichtigste! Das
Fundament Ihrer Lebensplanung ist Ihre Arbeitskraft. Berufstätigkeit sichert nicht nur Zufriedenheit
und Anerkennung, sondern auch den gewohnten Lebensstandard. Ihr Risiko wird aber
unkalkulierbar; denn die Existenzsicherung durch die Sozialversicherung wurde
im Zuge der Rentenreform demontiert.
Seit dem 1. Januar 2001 ist das Gesetz zur Rente wegen verminderter Erwerbfähigkeit in
Kraft. Dabei ist das Risiko, die
eigene Arbeitskraft zu verlieren sehr groß. Jeder dritte Mann und
jede fünfte Frau scheiden wegen Unfall oder
Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Der Verlust der Arbeitskraft
führt dabei leider all zu oft ins finanzielle
Abseits. |
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Ursachen für
Berufsunfähigkeit: |
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31,1%
Erkrankung v. Skelett u. Bewegungsapparat |
20,8%
Erkrankung des Herz- und Gefäßsysteme |
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19,2%
sonstige Erkrankungen |
12,0%
Unfälle |
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11,1%
Nervenkrankheiten |
5,8% Krebs- und bösartige Geschwülste |
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Die Änderungen im Überblick |
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Jahrgänge bis 01.01.1961 Voraussetzung:
Berufsunfähigkeit
im ausgeübten Beruf |
Jahrgänge ab 02.01.1961 Voraussetzung: Minderung
der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom Beruf |
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alte Regelung: |
neue Regelung: |
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Berufsunfähigkeitsrente
entspricht 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente |
Wer
mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, erhält gar keine
Erwerbsminderungsrente |
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Berufsunfähigkeitsrente
entspricht nur
noch ½ der „Erwerbsminderungsrente“ |
Wer
mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, erhält eine
halbierte Erwerbsminderungsrente (ca. 25% vom letzten Nettoeinkommen). |
Auch für
„Über-40zig-Jährige“
eine
deutliche Rentenkürzung! |
Die
volle Rente (ca.
50% von letzten Nettoeinkommen) wegen
Erwerbsminderung bei einer gibt es nur Arbeitsfähigkeit von weniger als 3
Stunden täglich. |
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Rentenreform 2001- Risiko für
Arbeitnehmer Seit 1. Januar 2001 in Kraft:. Für alle 1961 oder später Geborene
wird die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die sogenannte
Erwerbsminderungsrente ersetzt. Deren Höhe richtet sich nur nach der noch
vorhandenen Leistungsfähigkeit – egal in welchem Beruf! Þ „Restleistungsfähigkeit“: |
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Die schockierenden
Auswirkungen verdeutlicht |
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Ehepaar mit einem Kind, 1
Gehalt, Steuerklasse 3/1; ohne Berücksichtigung Kindergeld |
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Brutto |
Netto |
½ EM-Rente |
1/1 EM-Rente |
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2.000 EUR |
1.505 EUR |
324 EUR |
648 EUR |
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2.500 EUR |
1.770 EUR |
405 EUR |
810 EUR |
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3.000 EUR |
1.997 EUR |
486 EUR |
972 EUR |
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3.500 EUR |
2.230 EUR |
540 EUR |
1.080 EUR |
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Wie soll es anders sein ...... Top
Konditionen mit Top Bedingungen! Kosten und Leistungen der einzelnen Anbieter
weichen sehr stark voneinander ab. Differenzen
von mehreren tausenden Euros,
bezogen auf die gesamte Laufzeit, sind leider keine Seltenheit. |
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Ein individuelles Angebot berechnen wir Ihnen
gerne. |
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Ausarbeitungen u. Konzeptionen |
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Privatkunden |
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Gewerbekunden |
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1. AIS -KFZ Individual
Stückprämienkonzept- Frachtführerbrache |
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