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Thematik: Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

 

- Schützen Sie Ihr Einkommen - Die Rentenreform 2001/2002 zwingt zum Handeln!

Ihre Arbeitskraft ist das Wichtigste! Das Fundament Ihrer Lebensplanung ist Ihre Arbeitskraft. Berufstätigkeit

sichert nicht nur Zufriedenheit und Anerkennung, sondern auch den gewohnten Lebensstandard.

Ihr Risiko wird aber unkalkulierbar; denn die Existenzsicherung durch die Sozialversicherung wurde im Zuge

der Rentenreform demontiert. Seit dem 1. Januar 2001 ist das Gesetz zur Rente wegen

verminderter Erwerbfähigkeit in Kraft.

Dabei ist das Risiko, die eigene Arbeitskraft zu verlieren sehr groß. Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau

scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Der Verlust der Arbeitskraft führt

dabei leider all zu oft ins finanzielle Abseits.

 

Ursachen für Berufsunfähigkeit:

31,1% Erkrankung v. Skelett u. Bewegungsapparat

20,8% Erkrankung des Herz- und Gefäßsysteme

19,2% sonstige Erkrankungen

12,0% Unfälle

11,1% Nervenkrankheiten 

  5,8% Krebs- und bösartige Geschwülste

 

Die Änderungen im Überblick

Jahrgänge bis 01.01.1961

Voraussetzung:

Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf 

Jahrgänge ab 02.01.1961

Voraussetzung:

Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom Beruf

alte Regelung:

neue Regelung:

Berufsunfähigkeitsrente entspricht 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente

Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, erhält gar keine Erwerbsminderungsrente

Berufsunfähigkeitsrente entspricht       

nur noch ½ der „Erwerbsminderungsrente“

Wer mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, erhält eine halbierte Erwerbsminderungsrente (ca. 25% vom letzten Nettoeinkommen).

Auch für

„Über-40zig-Jährige“

eine deutliche Rentenkürzung!

Die volle Rente (ca. 50% von letzten Nettoeinkommen)

wegen Erwerbsminderung bei einer gibt es nur Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich.

 

Rentenreform 2001- Risiko für Arbeitnehmer

 

Seit 1. Januar 2001 in Kraft:. Für alle 1961 oder später Geborene wird die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Deren Höhe richtet sich nur nach der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit – egal in welchem Beruf! Þ „Restleistungsfähigkeit“:

 

Die schockierenden  Auswirkungen verdeutlicht

Ehepaar mit einem Kind, 1 Gehalt, Steuerklasse 3/1; ohne Berücksichtigung Kindergeld

Brutto

Netto

½ EM-Rente

1/1 EM-Rente

2.000 EUR

1.505 EUR

324 EUR

648 EUR

2.500 EUR

1.770 EUR

405 EUR

810 EUR

3.000 EUR

1.997 EUR

486 EUR

972 EUR

3.500 EUR

2.230 EUR

540 EUR

1.080 EUR

 

Wie soll es anders sein ...... Top Konditionen mit Top Bedingungen! Kosten und Leistungen der einzelnen Anbieter weichen sehr stark voneinander ab. Differenzen von mehreren

tausenden Euros, bezogen auf die gesamte Laufzeit, sind leider keine Seltenheit.

 

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