Spezial-Konzept: Rechtsschutzversicherung für Architekten- u. Ingenieure inkl. Berufs-Vertrags-RS

 

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die die Möglichkeit auf ein Spezial-Konzept zuzugreifen.

 

Dieses Konzept bietet Ihnen speziellen umfänglichen Rechtsschutzversicherungsschutz wie folgt:

 

1.       Deckungsumfang
a) Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (gemäß § 28 ARB 2005) für sämtliche Inhaber und Geschäftsführer sowie
im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
- für im Versicherungsschein bezeichnete gewerblich selbstgenutzte Objekte
- für im Versicherungsschein bezeichnete selbstgenutzte Wohneinheiten

b) Universal-Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich für den Inhaber/Geschäftsführer, alle angestellten und freien Mitarbeiter

c) Honorar-Rechtsschutz aus der Tätigkeit als Gebäudeenergieberater

2.       Jahresbeitrag ohne Versicherungssteuer (ohne Selbstbeteiligung)

Die Prämienberechnung erfolgt auf Basis der Mitarbeiteranzahl* sowie der Bruttohonorareinnahmen.

 

* Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen wie auch Auszubildende,   

   Heimarbeiter und Leiharbeiter sowie freie Mitarbeiter.

Als ein Beschäftigter gelten:
- bis zu vier Heimarbeiter, Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen
- bis zu zwei Auszubildende, Saisonarbeiter oder Leiharbeiter (vom VN geliehen)


Klausel zum Berufs-Vertrags-RS

Versicherungsschutz besteht gem. § 28 3 b der ARB für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Architekt/Ingenieur. Für die gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen des Versicherungsnehmers besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie aufgrund der HOAI erfolgt.

 

Weitere Besonderheiten:

Die Erweiterung auf Schlichtungsverfahren vor Architektenkammern ist möglich.

 

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bitte teilen Sie uns hierzu die o.a. Daten mit.

 

 

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