Exklusiv-Konzept: Berufshaftpflicht für Gebäudeenergieberater

 

Im Rahmen unserer Immobilientätigkeitsbereiche haben wir uns zur Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme:

 

Gebäudeenergieberater des Handwerks (HWK)

 

entschlossen und zwischenzeitlich erfolgreich absolviert.

 

Im Laufe der Fortbildungsmaßnahme wurde der äußerst wichtige Part des Haftungs- u. Vertragsrechtes als auch der damit verbundenen versicherungstechnischen Lösungen leider nur sehr unzureichend angesprochen. Aufgrund unserer Haupttätigkeit: Versicherungsmakler, hat man sich in eigener Sache sehr detailliert mit den derzeitigen Marktangeboten der Berufshaftpflichtversicherung für Gebäudeenergieberater beschäftigt und festgestellt, dass zum Einen die Assekuranz sich bisweilen nur sehr unzureichend mit der Thematik auseinandergesetzt hat und zum Anderen extreme Preis- u. Leistungsunterschiede existent sind. Das Groh der aktuellen Marktangebote deckt den nötigen Versicherungsbedarf:

 

Stufe 1:               Bestandsaufnahme

 

Stufe 2:               Erstellung eines Modernisierungskonzeptes

 

Stufe 3:               Beratungen bei der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen,

   Planungs- und Überwachungsleistung

 

nicht. Oftmals ist lediglich die Stufe 1 gegenständig. Ferner werden nur unzureichende Deckungssummen für die Position Vermögensschäden angeboten, die Positionen Sach- u. Personenschäden fehlen meistens gänzlich!

 

Vorstehende Tatsache hat uns dazu bewogen, ein eigenes und derzeit einzigartiges

 

Exklusiv-Konzept

 

zur Berufshaftpflichtversicherung für Gebäudeenergieberater mit einem leistungsstarken Risikoträger (Versicherungsunternehmen) wie folgt abzustimmen:

 

  • Neben der unerlässlichen Vermögensschadendeckung mit einer Versicherungssumme von 250.000 € ist die betriebliche Deckung der Sach- u. Personenschäden mit einer Pauschale von 2 Mio. € enthalten.

 

  • TOP-Prämiensatz mit 1,94 %o

 

  • Mindestprämie netto p.a. nur 190,-- €

 

  • Feste Selbstbeteiligung von 250 € je Schaden

 

  • Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

 

§       Versicherungsschutz besteht auf der Basis der jeweils zum Vertragsabschluß

gültigen AHB und Zusatzbedingungen für Energieberater.

 

§       Zusätzlich gelten nachstehende besonderen Vereinbarungen:

 

§       Versichert ist die freiberufliche gutachterliche Beurteilung bestehender Verhältnisse (z.B. Bewertungen, Beschaffenheits- und Eigenschaftsuntersuchungen, Schadensermittlungen, gutachterliche Stellungnahmen zu behaupteten Mängeln und Fehlern) sowie die Tätigkeit als Schiedsgutachter.

 

§       Mitversichert gelten in diesem Zusammenhang auch Vermögensschäden, die entstehen durch Empfehlungen, Anregungen, Beratungen, Vorschläge (z.B. Modernisierungs-maßnahmen an bestehenden Gebäuden) oder sonstige Folgerungen aus dem erstellten Energiepass seitens des Versicherungsnehmers oder der Personen, für die er einzutreten hat.

 

§       In diesem Rahmen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Versäumung amtlicher Termine und Fristen.

 

§       Nicht versichert sind Planungs-, Überwachungsleistungen (Versicherungsschutz kann ggf. im Rahmen einer Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure beantragt werden).

 

§       Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der für den Versicherungsnehmer in seiner versicherten Eigenschaft tätigen Personen.

 

 

Bei weiteren Rückfragen zum Konzept stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Sofern Sie den Versicherungsschutz direkt beantragen möchten, stellen wir Ihnen das entsprechende Deckungsaufgabenformular zum Download nachstehend zur Verfügung:

 

Download: Deckungsaufgabe zur Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung für Gebäudeenergieberater

 

 

 

PS:

Schauen Sie sich auch unser Exklusives Rechtsschutz Konzept an!

Firmen- u. Privat-Rechtsschutz für Gebäudeenergieberater (inkl. Honorar-Rechtsschutz)

 

 

PS: 

Auch für Architekten- u. Ingenieure haben wir Lösungen!

 

Die derzeitige Problematik und die diesbezügliche Handhabung vieler Versicherer ist dem betroffenen Personenkreis bestens bekannt.

 

Derzeit trennen sich viele Versicherer von der Haftpflichtversicherungssparte

Architekten u. Ingenieure. Dies betrifft leider nicht nur „schlecht“ sondern auch „sehr gut verlaufende“  Versicherungsverträge.

 

Wenn auch Sie „ein Opfer“ dieser Kündigungswelle sind bzw. erhebliche Prämienanpassungen hinnehmen müssen, zögern Sie nicht, sich ein unverbindliches Angebot von uns unterbreiten zu lassen.

 

Trotz der Problematik haben wir, nach wie vor, Zugriff auf

Top Bedingungen zu Top Prämien!

 

Ein individuelles Angebot berechnen wir Ihnen gerne.

► Angebot anfordern

 

 

 

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